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Termine / Veranstaltungen

10 Juli 2019

Ausarbeitung der Budgets für das Jahr 2020

Ab Mitte November erstellen wir wieder gemeinsam mit unseren Kunden die Budgets für das kommende Jahr. Dabei werden sowohl die Umsätze der einzelnen Abteilungen erfasst als auch die direkt zurechenbaren Kosten. Außerdem werden die übergeordneten Kostenstrukturen ermittelt. Somit entsteht eine übersichtliche und praxisgerechte Kostenstellenrechnung. Ergänzt wird die Rechnung durch eine Liquiditätsvorschau, ebenfalls für die einzelnen Monate. Zwischen einem und zwei Tagen dauern die Beratungen dazu. Ca. 15 Budgets erstellen wir in der Zeit zwischen November und Januar. Dabei gibt es zahlreiche Hinweise und Tipps für eine erfolgreiche Betriebsführung.

Wenn Sie Interesse an einem besseren Überblick über Ihre Kennzahlen zu bekommen und lieber agieren als reagieren, rufen Sie uns gerne an.

Brandenburgischer Tourismustag und Sparkassen-Tourismusbarometer 2019

Kulturkirche Neuruppin, Virchowstraße 41, 16816 Neuruppin

Tourismustag 21.08.2019 – 22.08.2019 von 10:00 Uhr – 13:00 Uhr

Veranstalter: TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH

Businesspaket oder Pauschale?

der BHG informierte mit dem Newsletter 7/18 über die neuste Entwicklung in Sachen Besteuerung. Hierbei wird deutlich, dass das Finanzamt die ursprüngliche Regelung der 7% Besteuerung auf den Hotelumsatz immer weiter aufweicht. Der Regelsteuersatz wird unterwandert, in dem der Parkplatz, die W-Lan Nutzung, die Saunanutzung etc. mittlerweile wieder mit 19% besteuert werden. Dabei gibt es, wie üblich, keine Rechtsicherheit da nicht genau festgelegt wird, welche Werte zugrunde gelegt werden müssen. Im Zweifelsfalle für das Finanzamt nicht für den Angeklagten.

Was ist zu tun? Erstens kann ein Businesspaket geschnürt werden. Die darin enthaltenen Umsätze werden einzeln aufgeführt und mit 19% versteuert.

Alternativ schlägt das Finanzamt (wer könnte auch sonst auf eine solche Idee kommen) vor, 20% des Übernachtungsumsatzes pauschal mit 19% zu versteuern.

Die Aufstellung eines Businesspaketes ist somit zunächst die bessere Lösung. Allerdings sollten die Bestandteile möglichst genau kalkuliert werden. Dazu gehören Frühstücksinventuren, um den tatsächlichen Wareneinsatz zu ermitteln und Kalkulationen welche Kosten durch die Betreibung des Parkplatzes oder der Sauna entstehen. Die beiden letzten Positionen sind schwierig. Daher empfehlen wir diese Positionen separat mit dem Gast abzurechnen. Gegen eine obligatorische Nutzungsgebühr von z.B. 2 Euro für die tägliche Parkplatznutzung oder 5 Euro für die Nutzung der Sauna, wird keine Gast Einwände haben. Vor allem, wenn er den Hintergrund (Bereicherung des Finanzamtes und nicht des Hotels) erfährt. Dieses kann durch einen kleinen Aufsteller an der Rezeption geschehen.

Bald 150.000 Hotelbetten?

Das Amt für Statistik in Berlin Brandenburg teilt mit, dass die Übernachtungszahlen im Jahr 2017 starke Rückgänge bei den Übernachtungszahlen hinnehmen mussten. Dennoch werden immer mehr Hotelbetten gebaut. Oft rüsten bestehende Hotels ihre Bettenkapazität auf. Natürlich stellt sich hier die Frage nach der Wirtschaftlichkeit. Aber anderes als in der Privathotellerie kann die Kettenhotellerie Verluste einzelner Standorte durch anderweitige Gewinne kompensieren. Und in Berlin möchte nun mal jede Hotelkette vertreten sein. Sicherlich sind die Hotels der Stadt zu den großen Events ausgebucht und Gäste müssen bis zu 60 Kilometer weit ins Umland ausweichen aber die Wirtschaftlichkeit muss auf das Jahr gesehen stimmen.