Zum Inhalt springen

2 G 3 G – Die Herausforderungen zum Jahresende für die Hotellerie

19 November 2021

Endspurt mit Hindernissen für die Hotellerie.

Hinweise zur aktuellen Corona-Entwicklung und zum Thema Liquidität.

Nach einer hervorragenden Sommer- und Herbstsaison, beobachten wir eine Stagnierung der Buchungsnachfrage für November und Dezember und vermehrt Stornierungen u.a. auch für Weihnachten und Silvester. Gäste sind erneut durch die neusten Entwicklungen und die Nachrichtenlage erneut stark verunsichert. Die neusten Entscheidungen des Bundestages zu den neuen Corona-Richtlinien (überwiegend 2 G) stellen Hotels und Gastronomiebetriebe erneut vor große Herausforderungen.

Yieldmanagement /KUG

Ich rate dazu, alle Buchungsrestrikionen bis zum 22.12. zunächst aus allen Reservierungssystemen rauszunehmen. Es sollte die 18 Uhr Regel gelten, d.h. Gäste können bis zum Anreisetag kostenlos stornieren. Wir müssen die Hemmschwelle für eine Reservierung möglichst weit absenken. Außerem sollten wir bei Stornierungen kulant sein. Kein Gast wird Lust auf Diskussionen mit dem Hotel haben. Wenn es auch über Weihnachten und Silvester vermehrt zu Stornierungen kommt, sollten die eigenen Buchungsportale als erstes wieder geöffnet werden. Außerdem sollten Hotels mit hohem Gastronomieanteil vorsorglich ab Dezember wieder Kurzarbeiter-Geld beantragen. Dazu muss der Urlaub bis zu diesem Zeitpunkt abgegolten sein.

Liquidität

Nochmal der Hinweis bzgl. der zu erwartenden Steuernachzahlungen. Diese werden kommen. Es ist nur eine Frage der Höhe. Die entsprechende Antwort muss von Ihrem Steuerbüro kommen. Je nachdem, welche Zahlungen Sie in den Jahren 2020/21 geleistet haben, können auch Summe sein die sich am Anfang 6-stelliger Beträge bewegen können. Daher sind die Informationen wichtig, um eine Liquiditätsplanung bis z.B. Ende April 2022 aufzustellen. Noch sind die Konten gut gefüllt. Das kann aber – auch auf Grund der ggf. anstehenden Investitionen – dann auch wieder anders aussehen. Dies sehen wir bei fast allen Kunden, für die wir diese Planungen bereits erstellt haben.

2 G Plus / 3 G / 1 G

Obwohl die „Epedemie mit nationaler Tragweite“ nun auslaufen soll, werden die Regeln eher verschärft. Einziger Unterschied, sie können nicht mehr im Alleingang von den Ministerpräsidenten bestimmt werden. Nun soll die Hospitalisierungsraten in den Vordergrund für notwendige Maßnahmen rücken. Dabei werden Kennziffern von 3/6 bzw. 9 genannt. Diese neue 7 Tage Inzidenz bezieht sich auf die Krankenauseinlieferungen von Corana-Positiv-Getesteten innerhalb von 7 Tagen. Der Höchstwert lag 2020 um die 15.

Sie werden sich zwangsläufig mit der Frage nach 2 G, 2 G Plus (dann wohl in Bayern und Thürigen) oder sogar 1 G beschäftigen müssen. Die Politik wälzt dies auf uns ab. Jeder von uns hat dazu eine eigenen Meinung. Ob Sie als Inhaber oder Geschäftsführer einzelnen Gruppen nicht mehr beherbergen oder bewirten möchten, müssen Sie selber entscheiden. Nur die Kommunikation muss klar sein. Beachten Sie, dass bei 2 G ggf. auch alle Mitarbeiter geimpft sein müssen oder regelmäßig einen Test (ggf. PCR?) vorlegen müssen. Wer das dann bezahlt, ist die nächste Frage. In Sachsen bereitet der Ministerpräsident das Bundesland schon wieder auf partielle Lockdowns vor.