Für viele Gastronomen und Hoteliers beginnt wieder die Zeit der vielen Weihnachtsfeiern und Extra-Essen. Oft endet es mit dem Satz des Gastes:
„… bitte schicken Sie uns die Rechnung zu“. Und oft genug wird dem Wunsch nachgegeben. Dabei gibt es hierfür keinerlei Gründe. Der Gast hat im Vorfeld z.B. ein Menü bestellt. Es wurde geklärt, welche Getränke z.B. auf Gesamtrechnung gehen. Nach Abschluss der Feier kann demzufolge sofort eine Rechnung gezogen werden, die der Auftraggeber mit EC-Karte unmittelbar bezahlen kann. Vorausgesetzt, dass die Konditionen vorher (wenn möglich schriftlich) festgehalten wurden und Speisen und Getränke unmittelbar gebucht wurden.
Vermeiden Sie, Rechnungen zuzusenden – Für Ihre Liquidität
Bis zur Bezahlung vergehen oft Wochen. Oft bleibt der Vorgang noch im Betrieb liegen, dann beim Kunden. Der hat im Nachgang noch an der Rechnung etwas auszusetzen, was den Zahlungsvorgang zusätzlich verlängert.
Sichern Sie Ihre Liquidität, indem Sie für eine Bezahlung der Rechnung vor Verlassen des Restaurants sorgen.
Wir Hoteliers und Gastronomen sind keine Bank.