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Aufschub bei der Kassenumrüstung und dem PSD2 Verfahren

19 September 2019

Aufgeschoben aber nicht aufgehoben

Das Kassensystem für die Gastronomie soll (noch) sicherer gemacht werden. Manipulationen sollen ausgeschlossen werden. Hierbei geht es natürlich um die Sorge, dass Gastronomen Steuern hinterziehen könnten. Zum 1.1.2020 gelten für Kassen die neuen Vorschriften. Bei Barzahlungen muss z.B. ein Beleg zwingen ausgegeben werden.

Fakt ist, dass erst bei der kommenden Sitzung der Vertreter der obersten Finanzbehörde des Bundes und der Länder offene Fragen bzgl. der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung diskutiert werden. Erst wenn das Bundesamt für Sicherheit der Informationstechnik die technischen Module zertifiziert haben, gilt eine Kasse als 2020-tauglich. Die Zertifizierungsverfahren sollen lt. AHGZ Bericht im 4. Quartal abgeschlossen werden.

Bei den neuen Zahlungsdienstleisterrichtlinien (PSD2), bei der eine Authentifizierung auf zwei von drei Elementen (Wissen, Besitz oder Inhärenz) beruhen muss, gibt es für Hoteliers ebenfalls eine undefinierte Aufschubfrist.