Beispiele für förderfähige Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen im Rahmen der Überbrückungshilfe III

Das DIHK und das WfM hat zahlreiche Beispiele aufgezeigt, welche Maßnahmen gefördert werden.

Nachfolgend ein Auszug:

Digitalisierung

· Einrichtung eines Onlineshops
· Anschaffung von Hardware zur besseren Präsentation von Produkten im Online-
Shop (z. B. Photo Studio Composer)
· Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage
· Anschaffung von Laptops, sonstiger IT-Hardware und Software-Lizenzen zur
Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
· Ausbau WLAN
· Glasfaseranschluss
· Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.)

Hygienemaßnahmen

· Personalkosten zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen bzw. Verlagerung in
Außenbereiche
· Kosten für Desinfektionsmittel, Trennwände und Plexiglas, Luftfilter etc.
· fester Einbau von Lüftungsanlagen
· Installation/Erneuerung/Aufrüstung von Klima- und Lüftungsanlagen
· Lüftungs-/Klimaanlagen nicht nur in Gästebereichen, sondern auch für
Personalräume (z.B. innenliegende Küche)
· Kauf von Schnell- oder Selbsttests für Kunden oder Mitarbeiter

Das entsprechende Dokument mit allen Informationen finden Sie bei uns im Downloadbereich.