Booking.com hält an der Ratenparitätsklausel fest

Neuigkeiten zur Ratenparität: Trotz der Abmahnung durch das Kartellamt hält Booking.com offensichtlich an seiner Ratenparitätsklausel fest. Diese besagt, dass der Hotelier seinem Endverbraucher keine besseren Preise anbieten kann. Die Praxis sieht aber mittlerweile anders aus. Viele Hoteliers bieten auf ihren eigenen Internetseiten bereits Preisnachlässe gegenüber den provisionspflichtigen Buchungsplattformen an.

Wir halten diese Strategie für richtig. Die von uns betreuten Hotels verfolgen diese Strategie seit dem dies möglich ist. Das Resultat: Mehr direkte Buchungen, weniger Provisionskosten, höhere Durchschnittsraten. Natürlich steht es jedem Hotelier frei, gegen diese AGB Einspruch zu erheben. Herr Luthe vom IHA erklärt, dass sich Hoteliers sogar am Verstoss gegen ein Kartellrecht beteiligen, wenn sie kartellrechtswidrige Klauseln akzeptieren.

Haben Sie Fragen zur Ratenparität?

Für mehr Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gustav Burckschat Tel. 030/622 05 822 oder www.burckschat-hotelberatung.de