Das Beste zum Schluss – Schön wär´s

Alarmglocken statt Kirchenglocken

Die Buchungslage lässt zu wünschen übrig. Neue Buchungen und Stornos halten sich oft die Waage. Wie die Silvesterfeier aussehen darf, steht in den Sternen. Am 21.12. tagt wieder der Corona-Rat der Bundesregierung. Forderungen nach einem neuen Lockdown im Januar kommen bereits von den Gründen und anderen Organisationen. Bundesweit gelten unterschiedliche Regelungen. Es ist für potentielle Gäste und für Hoteliers und Gastronomen schwer, sich durch den Corona-Dschungel durchzuschlagen und den Überblick zu behalten.

Viele Kennzahlen (Inzidenzen, R-Wert, Hospitalisierungsrate etc.) sinken seit einigen Wochen wieder. Dennoch empfiehlt das RKI (Stand 21.12.21 um ca. 13 Uhr lt. Welt) „maximale und sofortige Kontaktbeschränkung“ bis Mitte Januar. Die Bundesregierung folgt der Empfehlung (noch) nicht (Stand 22.12.21). Sie verhängt aber verschärfte Kontaktbeschränkungen für alle ab dem 28.12.21. Bars und Diskotheken müssen schließen. Was mit Restaurants und Hotels geschieht ist derzeit noch unklar. Im Wortlaut heißt es auf der Seite der Bundesregierung: „Darüber hinaus haben die Bundesländer nach einer Änderung im Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit, bei kritischer Pandemielage vorübergehend Restaurants zu schließen …“

Was eine Schließung/Lockdown für das Weihnachts- und Silvestergeschäft für die Hotellerie und Gastronomie bedeuten würde kann sich jeder selbst ausmalen. Alleine die Ankündigung wird wieder eine Welle von Stornierungen lostreten.

Bleiben Sie flexibel.

Verzichten Sie auf Stornofristen, Mindestaufenthalte und sonstige Restriktionen. Wer möchte, soll kommen, wer stornieren möchte wird dies sowieso tun.

Richten Sie sich vorsichtshalber auf den Worst Case ein. Formulieren Sie zeitnah entsprechende Schreiben an Ihre Gäste und Texte für die Homepage, die schnell einsetzbar sind. Die Durchführung von Silvesterfeiern könnte ggf. unter der 2 G Plus Variante und mit entsprechenden Abständen funktionieren. Auch hierfür sollten Sie gewappnet sein. Buffets fallen voraussichtlich als Variante eher aus. Bleibt das klassische Menü, wobei hierfür wieder mehr Personal benötigt wird.

Überbrückungshilfe III Plus

Bitte beantragen Sie über Ihren Steuerberater nach Möglichkeit die Überbrückungshilfe III Plus. Diese kann für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021 beantragt werden.