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Tipps und Erkenntniss aus der Zeit nach dem Lockdown für die Gastronomie

09 Juli 2020

Erkenntnisse aus über 60 Tage Wiedereröffnung für Hotels und Gastronomiebetriebe

Thema Fördergelder, KUG, Überbrückungshilfe, BAFA

Die meisten Betriebe haben die erste und auch die zweite Zahlung der Soforthilfen vom Bund und den Ländern erhalten. Auch das KUG wurde nach anfänglichen Schwierigkeiten regelmäßig ausgezahlt. Nun kann über den Steuerberater die Überbrückungshilfe  beantragt werden.

Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten. Die Förderung betrifft die Monate Juni, Juli und August 2020. Die Überbrückungshilfe gewährt in diesem Zeitraum einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von:

  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • 50 Prozent bei Einbruch zwischen 50 und 70 Prozent
  • 40 Prozent bei Einbruch zwischen 40 und unter 50 Prozent

Liegt der Umsatz in einem Fördermonat bei wenigstens 60 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats, entfällt die Überbrückungshilfe anteilig für den jeweiligen Fördermonat.

  • Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate.
  • Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate.
  • Bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 15.000 Euro für drei Monate (Quelle: Bundesregierung)

Ihr Steuerberater wird die damit verbundenen Tätigkeiten in Rechnung stellen. Fragen Sie ihn danach und ermitteln Sie an Hand Ihrer Geschäftsdaten, ob sich ein Antrag lohnt. Dies wird in den meisten Fällen der Fall sein.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Förderprogramm zur Beratung von Unternehmen in der Corona-Zeit aufgelegt. Wir haben mehrfach auf diese Möglichkeit hingewiesen. Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen. Ein Kunde von uns hat dies in Anspruch genommen. Ein anderer berichtet, dass der Fördertopf bereits leer ist. Ich bin als Berater bei der BAFA seit Jahren gelistet, so dass die Beratung durch mich generell förderfähig ist. Diese Förderung wurde von vielen Kunden in der Vergangenheit in Anspruch genommen.

Thema Nachfrage / Zimmerauslastung

Wir werten wöchentlich Vorbuchungsstände und Logiskennzahlen (Zimmerauslastung, Average Room Rate, Umsätze etc.) unserer Kunden aus. Aus diesem Grund erhalten wir einen guten Überblick über die momentane Auslastung und somit auch über die Nachfragesituation in Deutschland. Ferienhotels in den Bergregionen und an der Nord- und Ostseeküste verzeichneten anfangs eine starke Nachfrage für die Monate Juni, Juli und August. Es konnten bis dato gute Auslastungen erreicht werden, die teilweise an die Vorjahreswerte herankamen. Nun schwächt sich die Nachfrage nach dem ersten „Run“ etwas ab. Nicht desto trotz kann sie kann aber immer noch als gut bezeichnet werden. Große Schwierigkeiten hat die Stadthotellerie und Hotels, die sich neben den Touristen auf die Marktsegmente Geschäftsreisende, Tagung, Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten) spezialisiert haben. In diesen Hotels verzeichnen wir nur eine schwache Nachfrage. Die Umsatz- und Auslastungszahlen weichen deutlich von den Vorjahren ab.

Unsere Empfehlungen

  • Überprüfen Sie mehrmals täglich die Angebots- und Preisstruktur. Wie ist die Außendarstellung Ihres Hotels auch im Vergleich zu den Mitbewerbern. Holen Sie sich Feedback von der Rezeption/Reservierung ein. Führen Sie über einen Zeitraum von einer Woche eine Absagestatistik (Vorlage im Downloadbereich).
  • Im Hinblick auf die Corona-Hygiene-Regeln haben einige Hotels die Bleiber-Reinigung eingestellt. Der Gast bekommt auf Wunsch frische Handtücher und neue Bettbezüge. Dies entlastet u.a. das Housekeeping. Auch vor der Corona-Krise hatten wir auf diese Möglichkeit hingewiesen. Einige unserer Kunden haben dies bereits erfolgreich implementiert.
  • Zum Thema MwSt.: Strittig ist nach wie vor das Thema Getränke beim Frühstück. Wenn Inventuren belegen, dass der Wareneinsatz für Heißgetränke und Säfte im Vergleich zum Gesamtwareneinsatz nur wenige Prozentsätze ausmacht, würde ich das Frühstück generell mit 5% besteuern. Eine Aufteilung von 70%/30% halte ich für unsinnig und durch keine Kalkulation zu rechtfertigen. Notfalls muss bei einer Prüfung die Unternehmerentscheidung gegenüber dem Finanzamt begründet werden. Dies geht nur mit Inventuren.
  • Weisen Sie auf der Startseite Ihrer Homepage auf die aktuellen Corona-Regeln und Maßnahmen zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln hin. Auch kundenfreundliche Stornobedingungen gehören auf die Startseite.
  • Lassen Sie nicht unbedingt benötigte Mitarbeiter im KUG oder zumindest teilweise im KUG.
  • Achten Sie auf Ihre Liquidität. Die ggf. guten Auslastungs- und Umsatzzahlen in den Sommermonaten werden die Vorjahreszahlen nicht toppen. Folglich können auch die Verluste durch die Schließung nicht ausgeglichen werden. Es wird auf die Entwicklung im Zeitraum September bis Dezember ankommen. Hier bestehen die größten Reserven zu Verbesserung der Liquidität.

74,5% weniger Übernachtungen beim Inlandstourismus im Mai

Noch stärker sind die Übernachtungen aus dem Ausland eingebrochen. Hier wird ein Verlust von knapp 91% gegenüber dem Vorjahresmonat festgestellt (Quelle: TN Deutschland/Statistisches Bundesamt).