Wir informieren hier laufend zum Thema Coronavirus und den Auswirkungen für Hotels und Gastronomiebetriebe.
Update 20.05.2020 / Vorbereitungen auf die Wiedereröffnung
Der DEHOGA hat eine übersichtlichen Tabelle erstellt. Aus dieser sind die unterschiedlichen Voraussetzungen der Wiedereröffnung der Gastronomie nach Bundesländern gestaffelt erkennbar. Sei finden die Übersicht in unserem Downloadbereich.
Update 14.05.2020 / Vorbereitungen auf die Wiedereröffnung
Die Wiedereröffnung der Gastronomie und zeitversetzt auch der Hotellerie steht bevor. Bereiten Sie sich und Ihre Mitarbeiter entsprechend vor.
- Prüfen Sie Ihre Warenbestände und bestellen Sie rechtzeitig Ihre Waren! Die großen Firmen und CC Märkte bereiten sich auf einen Ansturm vor. Vermeiden Sie es, durch verspätete Bestellung am Öffnungstag ohne Ware da zustehen.
- Prüfen Sie den Personalbedarf und holen Sie nur benötigte Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurück.
- Unterweisen Sie nachweislich Ihre Mitarbeiter in Sachen Corona-Hygieneregeln.
- Sorgen Sie für entsprechende Abstände und Abstandsmarkierungen im Restaurant, im Bereich der Lobby speziell im Check In Bereich, vor den Fahrstühlen, in allen Wartebereichen.
- Weisen Sie Gäste mit entsprechende Merkzetteln, Piktogrammen, Aufklebern auf die entsprechenden Regeln hin.
- Gäste müssen sich beim Betreten des Restaurants registrieren.
- Buffets sind noch verboten. Richten Sie sich auf ein a la carte Frühstück ein.
- Zimmer checken/saubermachen
- Beim DEHOGA erhalten Sie im Downloadbereich viele Vorlagen.
- Auch in unserem Downloadbereich stellen wir viele Vorlagen zur Verfügung.
Ein Studie des Bayrischen Zentrums für Tourismus Hochschule Kempten stellt fest, dass 45% der Deutschen zwischen 18 und 74 Jahren in diesem Jahr nicht mehr zu verreisen (Quelle vor9). Das Pdf mit dem Bericht finden Sie im Downloadbereich (Einloggen im Kunden-Login auf der Startseite).
Weitere Infos zum Thema finden Sie auch weiter unten im Update vom 9.5.
Update 07.05.2020 / Zeitlich begrenzte Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen von 19% auf 7%
Der Umsatzsteuersatz soll für nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt werden (§ 12 Abs. 2 UStG). Die Änderung soll zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID19-Pandemie auf die Gastronomiebranche erfolgen und ist daher zeitlich begrenzt. Hiervon sollen auch andere Bereiche, wie Cateringunternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien profitieren, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen bislang Umsätze zum normalen Umsatzsteuersatz erbracht haben. (Quelle: www.haufe.de)
Das ist zunächst ein positives Signal für die Gastronomie. Allerdings gilt der MwSt. Satz nur für Speisen und nicht für Getränke. Nun müssen die Kassen und die Hotelsoftware umprogrammiert werden. Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit den zuständigen Firmen auf. Diese werden zeitlich kaum mit der Umstellung hinterherkommen!
Update 05.05.2020 / Pressekonferenz/ Lockerung des Lockdown / Hoffnung für die Gastronomie und auch für Hotels
Lt. der Pressekonferenz mit Herrn Söder sollen in Bayern Biergärten ab dem 18. Mai, Restaurants ab dem 25. Mai und Hotels ab dem 30. Mai unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Bitte öffnen Sie die Buchungsportale und die Online-Buchungsmöglichkeiten Ihrer Homepage entsprechend.
Bevor am morgigen Mittwoch die Bundesregierung wieder über neue Maßnahmen in Sachen Corona berät wollen Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern Urlaub an Nord- und Ostsee schon in den Pfingstferien wieder erlauben. Der Tourismus soll bis dahin schrittweise hochgefahren werden. Wahrscheinlich war der Druck der Verbände berechtigter Weise zu groß geworden. Der schnelle Weg einer Lockerung der Beschränkungen für die Hotellerie und Gastronomie ist umso wichtiger, da es für viele Betriebe nach Zahlung der Aprilgehälter nun finanziell richtig eng wird. Das KUG wird nur in Ausnahmefällen bereits unter Auflagen ausgezahlt, so dass die meisten Betriebe die Löhne weiterhin vorstrecken müssen.
Die umzusetzenden Hygiene- und Abstandsregeln, werden allerdings noch eine große Herausforderung werden. Die Regeln sind teilweise nur mit hohem Aufwand umzusetzen und teilweise kaum praktikabel und vermittelbar. Dennoch sind die Unternehmer nun aufgerufen sich damit intensiv und zeitnah zu beschäftigen. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter stehen sicherlich schon mit griffbereitem Zollstock und Handykamera bereit, um die Einhaltung festzuhalten. Betriebe, die hier versagen, werden sicherlich schnell wieder dicht gemacht. Also beachten Sie bitte unsere Hinweise im Update vom 4.9., die wir regelmäßig aktualisieren. Die Zusammenfassung finden Sie als Dokument im Downloadbereich.
Update 29.04.2020 / Reisewarnung bis Mitte Juni verlängert / einige Hotels öffnen nun für Geschäftsreisende
Die Verlängerung der Reisewarnung lässt nichts Gutes für die Tourismusbranche hoffen. Mit vielen Hausbanken konnten wir nun Einigungen zur Erhalt der Liquidität erzielen. Bei anderen sind wir noch in Verhandlung. Einige unserer Hotelkunden öffnen nun ihre Hotels für Geschäftsreisende. Dabei sind die entsprechenden Auflagen, z.B. Abstandsregelungen, Hygienemaßnahmen einzuhalten. Einige Punkte haben wir im Update vom 9.04.2020 zusammengefasst.
Update 23.04.2020 / Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie?
Die Bundesregierung beschließt weitere Hilfen u.a. auch für die Gastronomie. Der MwSt.-Satz soll allerdings nur für Speisen (!), nicht für Getränke, ab dem 30.6.20 für ein Jahr von 19% auf 7% gesenkt werden. Das klingt zunächst gut. Im Umkehrschluss ist zu vermuten, dass die Gastronomie bis zum 30. Juni geschlossen bleiben soll. Somit würde, der von uns vermutete und in alle Berechnungen eingeflossene „Worst Case“ eintreffen. Wenn kein Umsatz entstehen kann, ist die Mehrwertsteuersenkung für diesen Zeitraum keine Lösung, die Liquidität zu verbessern. Die Hinweise auf Klientel-Politik oder die Forderung nach Reduzierung der Verkaufspreise, Anhebung der Löhne etc. wird nicht lange auf sich warten lassen. Hoteliers und Gastronomen sollten sich mit den zuständigen Software-Anbietern in Verbindung setzen, um die Verfahrensweisen und natürlich auch die entstehenden Kosten zu klären. Natürlich ist es wieder ein Aufwand und nicht nachvollziehbar, das der verringerte Mehrwertsteuersatz nicht für Getränke gelten soll.
Update 20.04.2020 / Keine Öffnung der Gastronomie oder Zulassung privater Reisen/Übernachtungen in Sicht?
Nachdem die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder für die kommende Woche zaghafte Lockerungen des Shut-Downs beschlossen haben, wartet die Hotellerie und Gastronomie weiter auf positive Signale. Lt. DEHOGA sind ca. 70.000 Betriebe (oft inhabergeführt) von der Insolvenz bedroht. 4 Wochen nach Schließung der Hotels und Restaurants sind die ersten Hilfsgelder überwiesen worden. Zahlungen des KUG über die Arbeitsämter erfolgten bei unseren Kunden bis dato nicht. Dies führt zu einer weiteren Verknappung der Liquidität. Die Anzahl der Betriebe, bei denen wir hart mit den Hausbanken um entsprechende Förderanträge, Ausweitung der Kontokorrentlinien etc. ringen müssen steigt. Die teilweise in Aussicht gestellte Haftungsfreistellung von bis zu 100% wird nur teilweise von den Hausbanken akzeptiert. Stand das Unternehmen nicht vor der Krise auf absolut sicheren Beinen, ist also kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU Verordnung Nr. 651/2014, so können die Hausbanken die Beantragung der KfW Kredite durchaus ablehnend gegenüber stehen.
Unsere Empfehlung:
- Sie benötigen eine aktuelle und schlüssigen Kalkulation bzgl. des zu erwartenden Kapitalbedarfes.
- Zögern Sie nicht Kontakt zum zuständigen DEHOGA Verband aufzunehmen und schildern Sie die Schwierigkeiten bei der Antragsstellung.
- Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen direkt an die IHK.
- Sprechen Sie direkt mit den zuständigen Bürgschaftsbanken.
- Erhöhen Sie den Druck und fordern Sie bei Ablehnung konkrete Kennzahlen an, an denen sich die Entscheidungen der Bank festmachen lassen.
- Fordern Sie das Rating der letzten drei Jahre an.
- Lassen Sie eine Probebilanz für 2019 von Ihrem Steuerberater erstellen. Erläutern Sie ggf. Sonderfaktoren (hohe Investitionen, die nicht aktiviert werden konnten etc.).
- Reduzieren Sie, wenn möglich Privatentnahmen.
Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an!
Update 16.04.2020 / Betriebsschließungsversicherung schließt KUG aus?
Wie wir einer Meldung des Gastgewerbemagazin entnehmen können, wird Betrieben in aktuellen Bescheiden der Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt, dass die Gewährung von Kurzarbeiterentgelt nicht möglich ist, wenn eine Betriebsschließungsversicherung vorliegt.
Update 15.04.2020 / Weitere Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai gilt als wahrscheinlich
Verschiedene Medien berichten, dass der Bund den Ländern eine Verlängerung der Kontaktbeschränkung bis zum 3. Mai empfehlen wird. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 m² sollen Ende April unter Auflagen wieder geöffnet werden. Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen. Eine Aussage, wann Restaurants und auch Hotels wieder öffnen dürfen fehlt komplett.
Der kfW Schnellkredit (078) kann nun beantragt werden. Voraussetzungen sind u.a.
- das Unternehmen darf am 31.12.19 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gesteckt haben (EU Verordnung Nr. 651/2014)
- mindestens 10 Mitarbeiter, höchstens 50 Mitarbeiter (entsprechender Schlüssel ist zu berücksichtigen).
Update 14.04.2020 / Maßnahmen für die Zeit nach Corona
Am 15.04. wird die Bundesregierung über die Strategie nach dem 19. April beraten. Die Akademie Leopoldina hat der Bundesregierung bereits Vorschläge unterbreitet, wie das öffentliche Leben trotz der Corona-Pandemie wieder normalisiert werden könnte. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bereits angekündigt, dass diese Stellungnahme die anstehenden politischen Entscheidungen beeinflussen.
Die Experten knüpfen alle ihre Empfehlungen an Voraussetzungen: Das Gesundheitssystem dürfe nicht überlastet werden. Entscheidend dafür sei, dass die Hygieneregeln eingehalten würden und es nur noch zu einer überschaubaren Zahl an Infektionen komme. In den vergangenen Tagen war die Zahl der neu mit dem Virus Infizierten rückläufig. Zu Beginn des Corona-Ausbruchs in Deutschland Mitte März hatte sich die Summe der Infizierten alle drei Tage verdoppelt. Mittlerweile liegt dieser Wert bei 20 Tagen. Rund 128 000 Menschen sind laut der Johns-Hopkins-Universität in der Bundesrepublik positiv auf das Virus getestet worden, etwa die Hälfte davon ist bereits wieder gesund. (Quelle NZZ)
Sollten sich die Zahlen auf diesem Niveau einpendeln, empfiehlt die Akademie, Restaurants und Geschäfte wieder zu öffnen. Hotels würden von der Aufhebung des Reiseverbotes profitieren. Somit könnten auch dienstliche und private Reisen wieder erlaubt werden.
Daher ist es extrem wichtig, dass sich Hotels und Gastronomen auf eine Wiederöffnung gut vorbereiten (s. Update vom 9. April).
Update 9.04.2020 / Maßnahmen für die Zeit nach Corona – To Do Liste
Bis nach den Osterferien also bis zum 19. April sollten die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus andauern. Erste Überlegungen zur Lockerung der Maßnahmen sind den Medien zu entnehmen. Hotels und Gastronomiebetriebe werden voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt (wir schätzen je nach Bundesland Juni/Juli) den Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen können. Die vorausschauende Planung und Vorbereitung der Maßnahmen ist nun erforderlich.
- Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 – 2 Metern muss eingehalten werden. Entsprechende Hinweisschilder, Bodenmarkierungen etc. sind zu bestellen bzw. anzufertigen.
- Im Restaurant und im Frühstücksraum sind diese Mindestabstände ebenfalls einzuhalten. Nicht besetzbare Tische können mit entsprechender Dekoration oder verkaufsfördernden Elementen ausgestattet werden. Ggf. können nicht besetzbare Stühle aus den Räumen entfernt werden. Essen und Getränke werden auf separate Tische unter Wahrung der Abstandsregeln gestellt und dort vom Gast abgeholt. Zur Einlasskontrolle können z.B. eine bestimmt Menge an Holzkugeln/Speisekarten etc. ausgelegt sein. Diese symbolisieren die Anzahl der Gäste, die unter Wahrung der Abstandsregelung das Restaurant oder das Frühstücksrestaurant betreten dürfen. Beim Verlassen gibt der Gast diesen Gegenstand zurück. Dieser steht nach der Desinfektion wieder als Einlass-Erlaubnis zur Verfügung (Supermarkt-System/Einkaufswagen).
- Frühstücksbuffets sind voraussichtlich nicht erlaubt. Daher bereiten Sie sich auf ein a la carte Frühstück vor. Gäste können am Vortag ihre Wünsche übermitteln. Das Wunschfrühstück kann dann auf Platten (vorhanden?) alternativ unter Gloschen angerichtet werden. Ggf. kann auch Zimmerfrühstück angeboten werden. Anstatt von Menagen, Einweg Zucker-, Salz- und Pfeffersticks verwenden. Keine offenen Getränke anbieten.
- Nur bargeldlose Bezahlung.
- Wieviel Gäste werden gleichzeitig ins Restaurant oder in den Frühstücksraum gelassen (Einlasskontrolle).
- Ausreichend Einweghandschuhe, ggf. Mundschutzmasken (selbst/fremdgenäht mit Hotel-Logo) sollten bestellt bzw. beauftragt werden. Einweg-Kugelschreiber,
- Plexiglasverglasung für die Rezeption.
- Desinfektionsmittel in ausreichender Menge bestellen (s. Tipp vom 29.02.20), gleiches gilt für Desinfektionsständer für den Hoteleingang sowie für den Restauranteingang.
- Desinfektionsplan erstellen (wann werden Tische, Tresen, Türklinken, WC Anlagen, EC Cash Terminals etc. desinfiziert?).
- Prospektmaterial etc. aus den Zimmern entfernen.
- Meldescheine mit Stift des Gastes unterschreiben lassen.
- Mund- und Nasenschutz für alle Mitarbeiter mit Gästekontakt.
- Gäste erhalten Informationen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und müssen diese unterschreiben.
- Maßnahmenplan erstellen, der ggf. bei den Behörden eingereicht bzw. auf Verlangen vorgezeigt werden kann.
- Die verbleibende Zeit kann u.a. für die
- Überarbeitung der Kalkulationen für Speisen und Getränke (Vorlagen im Downloadbereich)
- Neuerstellung von Frühlings- und Sommerkarten (Vorlagen im Downloadbereich)
- Überarbeitung der Qualitätsrichtlinien und Standards (Vorlagen im Downloadbereich)
- Optimierung der Dienstplangestaltung
- Aktualisierung der Homepage
- Aussortierung nicht mehr verwendbarer Gegenstände
- Beschriftung von Regalen
- usw.
genutzt werden.
Update 6.04.2020 / Erreichbarkeit / Informationsfluss / Preise 2021
Sorgen Sie für Erreichbarkeit in der Kernzeit von 9 bis 17 Uhr. Auch wenn die Personalstärke zurzeit in den Hotels und Restaurants durch die Kurzarbeit auf ein Minimum beschränkt ist, wird es Anrufe von Gästen, Lieferanten, Banken, Kunden etc. geben. Daher ist es wichtig, das Telefon besetzt zu halten. Dies kann auch mittels Rufumleitung oder notfalls einem Anrufbeantworter sein, auf dem Nachrichten hinterlassen werden können.
Auf Ihrer Homepage sollten aktuelle Informationen zur Erreichbarkeit, geplante Wiedereröffnung, aktuelle verbesserte Stornofristen, Corona-Sonder-Angebote etc. auf der Startseite stehen. Hier kann auch ein Gutscheinverkauf angeboten werden oder ein Hinweis, dass ihr Hotel Geschäftsreisende weiterhin aufnehmen.
Reiseveranstalter fragen nun mit Hochdruck die Preise für 2020/21 ab. Sicherlich werden nur moderate Preissteigerungen durchsetzbar und sinnvoll sein. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Mindestlohn ab 2021 weiter ansteigt. Ggf. droht uns auch eine Erhöhung der MwSt. um mehrere Prozentpunkte. Daher sollte in den Verträgen stehen, dass sich die Preise im Falles einer MwSt. Anhebung um diesen Betrag erhöhen.
Update 3.04.2020 / Berechnungen zum Kapitalbedarf/ BAFA Förderrichtlinien / Einspruch Betriebsschließung
Die Soforthilfeprogramm sind angelaufen und die Auszahlungen laufen, bzw. sind schon den Konten gutgeschrieben. Viele Banken haben die Tilgungsleistung für Zeiträume von 3-6 Monate ausgesetzt. Anträge für weitere Darlehen zur Überbrückung der Liquiditätsengpässe werden über die Hausbanken beantragt. Zinssätze 1-1,5%, Laufzeit 5 Jahre. Mit Finanzämtern, Leasinggesellschaften, Energieversorgern konnten vielerorts Stundungen der Zahlungen erreicht werden.
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seine Richtlinien für Fördermaßnahmen erweitert. Unser Unternehmen ist beim BAFA als qualifiziertes Unternehmen mit der Nummer 130447 eingetragen. Somit ist es möglich künftige ggf. intensivere Beratungsleistungen über die neuen Programme zu fördern. Sprechen Sie uns ggf. bitte an.
- Die EU Kommission hat die von der Bundesrepublik angestrebte Ausweitung der Vergabe von niedrigverzinslichen Darlehen genehmigt. Die Freigabe sei bereits am Donnerstagabend erteilt worden, wie das Wirtschaftsministerium erklärte. Damit könnten nun auch die Bundesländer eigene Programme auflegen mit erleichterten Konditionen, wie sie bereits für die Förderbank KfW gelten. Wirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte, „Neben dem KfW-Sonderprogramm 2020 ist das ein weiterer wichtiger Baustein, um den Unternehmen einen schnellen Zugang zu mehr Liquidität zu ermöglichen.“
Was ist noch wichtig?
- Wir haben ein Schreiben eines Rechtsanwaltes weitergeleitet bekommen, der empfiehlt gegen die Betriebsschließung Einspruch einzulegen, da die ggf. nicht rechtskonform ist (s. Downloadbereich). Das Musterschreiben ist in diesem Fall aus Thüringen und muss auf das jeweilige Bundesland angepasst werden.
- Wenn Sie eine Betriebsausfallversicherung o.ä. haben raten wir dazu den Schaden zügig und schriftlich anzuzeigen. Ob die Versicherung zahlt wissen wir nicht. Tätig kann eine Versicherung nur nach erfolgter Anzeige werden.
- Die für viele Kunden erstellten Kapitalbedarfsrechnungen enthalten nun, mögliches Soforthilfen bzw. Rückzahlungen (KUG etc.). S. Downloadbereich.
- Wer noch keine Fördergelder beantragt hat kann damit sicherlich auch bis kommende Woche warten. Vielleicht ergeben sich dann Hinweise, wann Restaurants und Hotels wieder öffnen dürfen. Wir gehen im Worst Case Szenario erst von einer Wiedereröffnung im Juli aus (abhängig von den jeweiligen Entscheidungen der Bundesländer).
- Ggf. kann es sinnvoll sein, Überbrückungsgelder per Kredit mit variablen Zinssätzen zu beantragen und so flexibler auf Veränderungen zu reagieren.
Gute Idee
- Verschiedene Kunden haben reagiert und bieten nun Außer-Haus-Gerichte an. Wir haben zwei Posts auf unserer Facebookseite dargestellt.
Update 30.03.2020 / Betriebsausfall/ Berechnungen zum Kapitalbedarf/ Soforthilfe
In Bayern funktioniert vieles schneller und besser als in anderen Bundesländern. Während in Berlin, Brandenburg etc. die Soforthilfeprogramme nur schleppend anlaufen und Server sofort überlastet sind, werden die Gelder der Soforthilfe bereits an einige unserer Hotel-Kunden ausgezahlt. Vorausgesetzt, diese haben die entsprechenden Anträge auch rechtzeitig gestellt.
Ebenfalls macht Hoffnung, dass einige Kunden von ihren Versicherungen zumindest die Aussage bekommen haben, Anträge auf Schadensersatz auf Grund von Betriebsschließungen zu prüfen.
Kein Geld wird es voraussichtlich auf Grund einer Schließung nach dem Infektionsschutzgesetzes geben. In diesem Fall würden Länder und Kommunen die Lohnkosten übernehmen. Diese trifft aber nur dann zu, wenn eine Quarantäne ausdrücklich gegen eine Firma und nicht gegen ein ganzes Gebiet verhängt wird.
Prüfen Sie, ob in ihrer Versicherung eine sogenannte „Force-Majeure-Klausel“ enthalten ist. In diesem Fall zahlt die Versicherung auch bei einer Betriebsschließung auf Grund „höherer Gewalt“. Ob dies beim Corona Virus der Fall ist, werden dann wohl die Gerichte entscheiden. Und das kann dauern.
Schwierig wird die Kalkulation des Kapitalbedarfs, der durch die Schließung des Hotels oder der Gastronomie entsteht. Fakt ist, wir haben es überwiegend mit Fixkosten zu tun. Die Hausbanken tun sich schwer, wenn Aufwendungen wie z.B.
- Personalkosten
- Tilgung
- Privatentnahmen
- gestundete Aufwendungen
als Kapitalbedarf für die Zeit der Schließung angegeben werden. In Sachen Personalkosten rechnen wir zunächst mit 60% der Lohnkosten. Diese müssen – bis die Arbeitsämter diese wieder ausgleichen – vom Betrieb vorgestreckt werden. Es fallen also zunächst Kosten an. Auch die gestundeten Steuern, Leasing- oder Energiekosten müssen wieder zurückgezahlt werden. Das gilt auch für die Tilgungsleistung. Privatentnahmen können nur in seltenen Fällen gekürzt werden, da mit diesem Geld oft die private Krankenversicherung oder andere „systemrelevanten Kosten“ bezahlt werden müssen. Daher beziehen wir diese Kosten zunächst mit in die Berechnungen ein.
Fakt ist, dass die Förderbanken die Darlehen zur Verfügung stellen. Der Bund springt dabei mit 80-90% als Bürge ein. Die Hausbank trägt also ein Risiko von max. 20%. Die Hausbank hat bestehende Kredite durch „Sicherheiten“, z.B. in Form von Grundstücken, Lebensversicherungen abgesichert. Ein zusätzlicher Kredit und das damit verbundene Risiko „überschaubar“ sein. Fakt ist aber auch, dass so wenig zusätzliche Kapital aufgenommen werden sollte, wie möglich, um die Liquidität nicht weiter zu belasten. Die Zinssätze werden zwischen 1% und 1,5% liegen.
Update 26.03.2020 / Soforthilfe / Bankenreaktionen /LBB / ILB etc.
Eine gute Nachricht: Unsere Kunden in Bayern haben teilweise bereits die beantragten Gelder der Soforthilfeprogramme ausgezahlt bekommen. Mit zahlreichen Banken sind wir in Kontakt und kalkulieren den Liquiditätsbedarf für unterschiedliche Zeiträume. Hier ergibt sich dann der erwartete Diskussionsbedarf, bzgl. der Höhe. Von welcher Auslastung und Umsätzen ist auszugehen? Wann können die Betriebe überhaupt wieder öffnen? Welche Mitarbeiter sollen, unabhängig von der Umsatzplanung, gehalten werden? Verlässliche Aussagen sind zurzeit kaum zu treffen.
Fördergelder können ab kommenden Montag zum Beispiel in Berlin über die IBB und in Brandenburg über die ILB beantragt werden. Da die Server überlastet sind, sind die Abendstunden sicherlich besser geeignet, als nochmalige Arbeitszeiten.
Update 24.03.2020 / Einzugsermächtigung für Sozialversicherungsbeiträge kündigen
Der DEHOGA Brandenburg hat informiert: Wenn Arbeitgeber eine SEPA-Einzugsermächtigung für die Sozialversicherungsbeiträge erteilt haben, jetzt aber einen Antrag auf Stundung von aktuellen Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der Corona-Krise stellen wollen/müssen, sollte das SEPA-Einzugsmandat unbedingt noch heute bis 24 Uhr seitens des Arbeitgebers bei der Bank gekündigt werden, um die Abbuchung der März-Sozialversicherungsbeiträge zu verhindern.
Die Stundung erfolgt auf Grundlage von § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV. Danach darf der Versicherungsträger Ansprüche stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die Anspruchsgegner verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.
Als Begründungstext sollte reichen: „Bedingt durch die aktuelle Corona-Krise sind meine betrieblichen Einnahmen auf Null gesunken. Die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist mir in dieser Phase nicht möglich.“ Adressat sind die Krankenkassen als Einzugsstellen für die Sozialversicherungsbeiträge.
Update 24.03.2020 / Fördergelder ILB
Die ersten Gelder aus dem Soforthilfeprogamm der Regierung von Schwaben werden nun ausgezahlt. Bayern tickt hier etwas schneller als andere Bundesländer. Insbesondere in Brandenburg und Berlin haben wir teilweise Schwierigkeiten mit den Hausbanken. In anderen Bundesländern stehen die Hausbanken oft unkompliziert und kompetent ihren Kunden zur Verfügung.
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Die ILB geht in dieser Woche als erste Hilfe mit einem Zuschussprogramm (nicht rückzahlungspflichtig), gestaffelt nach Anzahl der Mitarbeiter, an den Start:https://www.ilb.de/de/presse/pressemitteilungen/archiv-2020/pressemitteilung-2020_1162823.html. Die Anträge können ab Mittwoch, den 25.03., 09.00 Uhr gestellt werden. Dazu ist ein (bisher noch nicht verfügbares) Onlineformular unter www.ilb.de auszudrucken, auszufüllen, zu unterschreiben, einzuscannen und wieder online zurückzusenden. Als weitere Unterlagen sind dabei nur online: Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung/Personalausweiskopie/Lohnjournal o.ä., aus dem sich die aktuelle Mitarbeiteranzahl ergibt/“Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte „De-minimis“-Beihilfen. Die Auszahlung erfolgt dann direkt so schnell wie möglich auf das benannte Geschäftskonto.
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Bei der KfW sind ab sofort Liquiditätshilfekredite mit einer 90%igen Haftungsfreistellung für die Hausbanken beantragbar. Anfragen sind an die jeweilige Hausbank zu richten, die allerdings eine hausübliche Kreditwürdigkeitsprüfung vornimmt. Und genau hier liegt teilweise das Problem. Alle Fixkosten müssen, selbst wenn sie gestundet werden, auch zurückbezahlt werden. Sie gehören nach unserem Verständnis also in die Liquiditätsplanung mit dazu.
Bei Krediten bis zu 3 Mio EUR erfolgt zumindest keine nochmalige Bonitätsprüfung durch die KfW. Die Zinsen richten sich nach der Bonität der Unternehmen (ca. zwischen 1-7 % p.a.) (Quelle: Bürgschaftsbank Brandendburg.)
Update 23.03.2020 / Fördergelder KfW / Berechnung Liquiditätsbedarf / Unsere Soforthilfe
Nachdem nun auch die Gastronomie schließen muss und neben den Ausgangssperren in Bayern und dem Saarland die Bewegungsfreiheit in allen Bundesländern weiter eingeschränkt wird gilt es vornehmlich die Liquidität zu sichern.
- Die Brandenburger Landesregierung reagiert nun mit einem Soforthilfeprogramm. Kurzfristig und unbürokratisch können kleine und mittlere Betriebe zwischen 5.000 und 60.000 Euro als nicht rückzahlungspflichtige Soforthilfen beantragen. Die Summe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. 2 Erwerbstätige bis zu 5.000,- EUR/ 5 Erwerbstätige bis zu 10.000,- EUR/ bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000,- EUR/ bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000,- EUR/bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000,- EUR
- Die in Aussicht gestellten Kredite z.B. über die KfW/ILB und andere Förderbanken der einzelnen Bundesländer (NBank in Niedersachsen/LVA in Bayern etc.) können ab heute bzw. ab dem 25. März beantragt werden. Der Weg geht dabei soweit uns bekannt immer über die Hausbank.
- Berechnung des Liquiditätsbedarfs. Hierbei ist eine Aufstellung der Fixkosten (Berechnung für den Zeitraum März bis Juni) erforderlich. musterberechnung-fixkosten-coronakrise
- Eine Möglichkeit etwas Umsatz zu generieren ist der Verkauf von Gutscheinen. Dies kann auf der Homepage und per Newsletter an Kunden als Aufruf übermittelt werden.
- Desweiteren gibt es nun die Möglichkeit auf bei der BGN die Stunden von Beiträgen zu beantragen.
- Bitten Sie auch Leasinggesellschaften und Energieversorger um Stundung der Beträge.
- Beantragen Sie eine aktuelle Selbstauskunft. Diese benötigt Ihre Hausbank ggf. für die Anträge auf Hilfskredite.
- In Bayern können auch die Umsatzsteuervorauszahlungen zurück gebucht werden.
Unsere Soforthilfeprogramm für alle Hotels und Gastronomen:
- Wir bieten als Soforthilfe allen Interessierten, die noch nicht Kunden sind bis zu einer Stunde Gratis-Beratung (per Telefon) zum Thema Coronakrise an.
- Unseren Bestandskunden bieten wir eine Stunde als Nachlass auf die nächste Rechnung an.
Update 19.03.2020 / Betriebsschließungen / Liquidität / Soforthilfe
- In Bayern werden heute die Hotels für touristische und private Gäste geschlossen. Dies bedeutet, dass die meisten Hotels komplett schließen werden. Andere Bundesländer werden folgen bzw. haben bereits analoge Anordnungen versendet.
- Am 20.03.2020 werden die Banken voraussichtlich Details über mögliche Förderprogramme erhalten. Dies haben wir durch Gespräche mit verschiedenen Banken erfahren. Dies entspricht auch der aktuellen Nachrichtenlage.
- Am Montag sollte somit jeder Betrieb erneut mit seiner Hausbank Kontakt aufnehmen. Dabei geht es nicht nur um die Erweiterung der Kreditlinie sondern auch um die Beantragung zusätzlicher Darlehn über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
- Die Anträge für Soforthilfe sollten bereits an die zuständigen Stellen übermitteln worden sein.
Update 18.03.2020 / Betriebsschließungen / Liquidität / Soforthilfe / Steuerlast
In Bayern und in wahrscheinlich anderen Bundesländern stehen amtlich angeordnete Betriebsschließungen nun an. In Bayern wird dies voraussichtlich heute amtlich und die Hotels müssen ab voraussichtlich Donnerstag schließen. Gäste sind sowieso in der Regel abgereist. Künftige Buchung werden storniert. Nur in zwei Ausnahmefällen haben die Hausbanken sofort mit Tilgungsaussetzung reagiert. Eine Bank hat mit dem Betrieb Fördergelder bei der KfW beantragt. Die meisten Hausbanken weisen den Wunsch nach Aussetzung der Tilgung oder Ausweitung der KK Linie zurück. Die Begründung: es gibt noch keine entsprechenden Richtlinien.
- Wichtig ist die Beantragung der Soforthilfen bei der zuständigen regionalen Wirtschaftsförderung. Diese richtet sich anscheinend nach der Anzahl der Beschäftigten. Für Bayern liegt uns ein Antragsformular vor. Sie finden es im Downloadbereich.
- Die Beantragung des Kurzarbeitergeldes sollte nun von allen Betrieben eingereicht sein. Wichtig: die Mitarbeiter müssen dem zustimmen. Resturlaub 2019 darf nicht mehr vorhanden sein. Überstunden und Guttage ebenfalls wohl nicht. Es kann rückwirkend zum 1.3. beantragt werden (Quelle: Hubertus Heil Interview von heute im Morgenmagazin). Eine Betriebsschließung sollten nicht erwähnt werden. Der Betrieb läuft ja intern abgespeckt weiter (Telefonzentrale).
- Es ist sinnvoll, auf der Homepage (Startseite) Informationen zur aktuellen Lage (Öffnungszeiten, Stornierungsbedingungen etc. ) bereitzustellen und laufend zu aktualisieren.
- Bitten Sie Gäste nicht zu stornieren, sondern gemeinsam einen Weg zur Umbuchung zu finden. Auch diese Bitte gehört auf die Startseite.
- Verschieben Sie geplante Investitionen.
- Stornieren Sie Einzugsermächtigungen.
- Bitten Sie Lieferanten um Zahlungsaufschub.
Update 16.03.2020 / Versicherungsmöglichkeiten / Liquidität / Restaurant /Soforthilfe / Steuerlast
Die Krise weitet sich aus. Die schnelle finanzielle Hilfe kommt noch nicht an. Der Informationsfluss ist schleppend, die Bürokratie langsam. Das berichten uns unsere Kunden und Banken mit denen wir im Gespräch sind.
- Pressekonferenz in Bayern mit folgenden Ergebnissen: Restaurant werden ab 15 Uhr geschlossen. Soforthilfen können Unternehmen mit einer Größe von bis zu 250 Mitarbeitern ab sofort zwischen 5000 und 30.000 Euro Soforthilfe beantragen. Eine unbeantwortete Frage ist „wo“ können diese beantragt werden?
- Wichtig ist, bei den Finanzämtern nicht nur eine Stundung der Steuerzahllast im Juni sondern auch ggf. eine Herabsetzung der Vorauszahlung zu beantragen.
- Wichtig: nach Kundeninformationen bietet die Signa Iduna noch Betriebsausfallversicherung inkl. Corona an. Allerdings nur für 30 Tage aber immer hin. Gleiches haben wir von der HK Darmstadt gehört. Nachfragen lohnt sich.
- Nach Info der Sparkasse wird es nur finanzielle Hilfen für Betriebe mit eine Rating von 10 oder besser = niedriger geben.
- Restaurant bleiben vorerst geöffnet, wenn diese einen Abstand zum Nachbartisch von mindestens 1,50 Metern realisieren können.
- ggf. lohnt sich ein Newsletter an Gäste mit dem Hinweis auf günstige Konditionen und der Bitte, sie per Buchungen zu unterstützen.
- In Bayern wird einen Pressekonferenz mit Ministerpräsident Söder vielleicht neue Erkenntnis für die Region bringen. Die Bergbahnen wurden inzwischen geschlossen.
Update 13.03.2020
Um die Liquiditiät über die nächsten Wochen und ggf. Monate zu sichern, empfehlen wir folgende Maßnahmen:
- Informieren Sie Ihre Hausbank bzgl. der zu erwartenden Liquiditätsengpässe. Dabei ist der Tilgungsaussatz nach unserer Meinung das beste Mittel, gefolgt von der Aufstockung der KK-Linie. Nachfolgend ein entsprechender Textentwurf :
…
Wir beziehen uns auf das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 11.03.2020. In diesem Schreiben wird auf die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus Stellung genommen. Gleichzeit werden finanzielle Hilfen angeboten. Hier ein Auszug:
„Die Coronavirus-Epidemie hat schwerwiegende Folgen für Menschen auf der ganzen Welt und auch bei uns in Deutschland. Das Bundesfinanzministerium stellt in der aktuellen Krise die entsprechenden Mittel bereit, damit wir reagieren können.
Die Corona-Krise hat aber auch Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, die jetzt zusätzlich unterstützt wird. Unser Arbeitsmarkt ist in sehr guter Verfassung – das soll so bleiben. Gegenwärtig wissen wir jedoch noch nicht, wie stark der Coronavirus auch Unternehmen in Deutschland treffen wird und was das für Arbeitsplätze bedeutet. Wir wissen aber: Möglichst kein Unternehmen soll durch die Epidemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen. … Aus diesem Grund und um das Wachstum langfristig anzukurbeln, wird der Bund zudem eine Investitionsallianz mit Ländern und Kommunen schließen. Auch Unternehmen gibt der Bund nochmals verbesserte Instrumente an die Hand, um im Fall der Fälle schnell reagieren zu können:
- Durch Senkung von Hürden beim Bezug von Kurzarbeitergeld sowie Erweiterung der Leistungen.
- Durch Liquiditätshilfen zur Unterstützung von Unternehmen.
Desweitern beziehen wir uns auf die Aussage des Bundesfinanzministers Olaf Scholz in der TV Sendung Maybrit Illner vom 12.03.2020 in der er sagt: „ Wir haben genug Geld, wir können allen helfen und tun das auch“.
Da wir zurzeit überwiegend vom Firmengeschäft unseren Umsatz generieren, treffen und die Absagen verschiedener Firmen besonders hart. Wir konnten alleine in den letzten zwei Tage rund 25 Stornierungen, teilweise für mehrere Nächte, auf Grund des Coronavirus verzeichnen. In einer generell eher nachfrageschwachen Zeit ist dies besonders schwerwiegend.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns zeitnah Vorschläge zu unterbreiten, wie Sie uns als Hausbank in dieser schwierigen Zeit unterstützen können. Wir denken z.B. an Ausweitung der KK Linie, Aussetzung der Tilgungsleistung oder eine kostengünstigen Überbrückungsdarlehn. Wir wollen vermeiden, dass wir auf Grund der Pandemie die KK Linie überschreiten oder in Liquiditätsengpässen geraten.
…
-
Beantragen Sie über Ihren Steuerberater die Aussetzung der Steuervorauszahlungen, der Gewerbesteuer, der Umsatzsteuer
- Beantragen Sie für Teile Ihrer Mitarbeiter Kurzarbeitergeld. Allerdings haben wir bereits gehört, dass die Ämter darauf noch nicht vorbereitet sind. Dennoch empfehlen wir, die Anträge einzureichen.
- Je nach Buchungslage ist es ggf. sinnvoll den Betrieb für einen Zeitraum von z.B. 1 Woche zu schließen. Die ermöglicht Urlaub, Guttage und Überstunden abzubauen.
- Reduzieren Sie ggf. die vereinbarte Anzahl der Arbeitsstunden der Mitarbeiter.
Update 12.03.2020:
Ich beziehe mich dabei auch auf die zahlreichen Kundengespräche der letzten Tage. In zahlreichen Hotels stornieren Gäste ihre bestehenden Buchungen.
- Neue Buchungen kommen nur schleppend rein.
- Insbesondere die Marktsegmente Business, Tagungen, Veranstaltung gehen massiv zurück.
- In vielen Hotels und Gastronomiebetrieben werden die Umsatzbudgets für den März aber voraussichtlich auch für den April nicht erreicht werden.
Hier einige Handlungsempfehlungen:
- Gehen Sie möglichst kulanten Umgang mit Now Show bzw. Stornorechnungen insbesondere bei Stammkunden um. Anders sieht es vielleicht bei größeren Firmen aus. Aber auch hier ist Augenmaß erforderlich.
- Bauen Sie verstärkt Überstunden, Guttage und Urlaubstage der Mitarbeiter ab.
- Reduzieren Sie Ihre Einkäufe in allen Bereichen.
- Stellen Sie ggf. Investitionen zurück.
- Klären Sie mit dem zuständigen Arbeitsamt welches Formular für die Beantragung von Kurzarbeit ausgefüllt werden muss. Das Formular dazu können Sie sich auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Wissen/Ratgeber herunterladen oder im Downloadbereich.
- Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank über eine ggf. notwendige Aufstockung der KK-Linie oder ggf. über ein Überbrückungsdarlehn. Auf Grund der voraussichtlich hohen Nachfrage sollte die Kontaktaufnahme schnell erfolgen.
- Überziehen Sie in keinem Fall ihre Kontokorrentline, ohne dies mit der Bank abgestimmt zu haben. Hohe Zinsen und negative Auswirkungen auf Ihr Rating sind die Folgen.
Nachfolgend ein paar Hotlines und Hinweise, die wir einen Schreiben des Bundesfinanzministeriums von 11.03.2020 entnommen haben (interessant sind die Sprechzeiten):
Hotlines für Unternehmen:
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
(Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.):
Telefon: 030 346465100
Montag – Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 12:00 Uhr
Hotline zu Fördermaßnahmen:
Förderhotline: 03018615 8000
Montag – Donnerstag
9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
E-Mail: foerderberatung@bmwi.bund.de
Beantragung von Kurzarbeitergeld:
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20
Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen:
BAFA-Hotline: 06196 908-1444
E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de
Hotlines für Bürgerinnen und Bürger
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:
Telefon: 030 346465100
Montag – Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 12:00 Uhr
Ansonsten beachten Sie bitte die ergänzenden Hinweise in dem vorherigen Beitrag. Erhalten Sie neue Informationen, freuen wir uns über eine Mitteilung zur Weitergabe.