Verlängerung der Überbrückungshilfe bis Dezember. Außerdem: Lohnzahlung brutto = netto möglich.

Umsatzrückgang, Stornierungen, verändertes Buchungsverhalten

Tipps zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Krise für Hotels und Restaurants

Heute haben wird wieder für viele unserer Kunden deutschlandweit die Forecast-Zahlen für den laufenden und die beiden Folgemonate analysiert. Es zeigt sich, dass es in vielen Hotelbetrieben zu zahlreichen Absagen in Folge des Corona-Virus kommt. Teilweise ging die Buchungslage im Vergleich zum Vormonat um 5% zurück. Insbesondere betrifft es Hotels die als Zielgruppe Geschäftsreisende, Tagungen oder Gruppen haben. Aber auch in Ferienhotels ist die Tendenz zu erkennen und sie wird sich ausweiten. Auch die großen Buchungsportale haben mit Stornierungen zu tun. Besonders betroffen Expedia, Booking, GoogleAds (Quelle: Analyse der Firma HotelNetsolution in Verbindung mit MYHotelshop).

Folgende Maßnahmen sind aus unserer Sicht sinnvoll umzusetzen, folgende Punkte zu beachten:

  • Die Stornofristen (1 bis max. 3 Tage vor Anreise) sollten bis einschließlich Mai reduziert werden. Kunden werden nur dann eine Reise buchen, wenn Sie die Möglichkeit haben, diese auch wieder kurzfristig kostenlos zu stornieren.
  • Wenn Sie mit Reiseveranstaltern zusammenarbeiten, so  bieten Sie eine Verkürzung der Stornierungsfristen i.A. mit dem Veranstalter und der Buchungslage an. Eine Möglichkeit ist z.B. die Frühbucherfrist zu reduzieren oder die Saisonzeiten zu verändern. Die verbesserten, d.h. verkürzten Stornobedingung sind besonders wichtig.
  • Zeiten mit 85-100% Belegung sollten genau geprüft werden und mit ca. 5% überbucht werden.
  • Die Ratenstruktur ist „kundenfreundlicher“ als vielleicht im Vorfeld eingestellt gestaltet werden. Die Buchungslage noch intensiver überwachen. Anreisesituation/Auslastung täglich prüfen.
  • Da Desinfektionsmittel kaum noch zu bekommen sind, sind Hinweise auf „gründliches, regelmäßiges Händewaschen“ in den öffentlichen und internen WC Anlage sinnvoll. Weisen Sie insbesondere das Housekeeping an, Handschuhe beim Reinigen der WC Anlage oder anderen sensiblen Bereich zu tragen.
  • Fragen Sie bei Ihrem Fachhändler nach, ob Desinfektionsspender erhältlich sind. Bestellen Sie diese z.B. für den Lobby/Restaurant/Veranstaltungsbereich.
  • Welche mögliche Fragen stellen Gäste, die z.B. ein Zimmer reservieren möchten? Welche Antworten haben wir.
  • Prüfen Sie, was im Falle eines Corona-Falles im Hotel zu tun ist. Wer/wie muss informiert werden? Halten Sie ggf. einen Vordruck für Gästeinformationen bereit. Was passiert, wenn das Hotel unter Quarantäne.
  • Rechtliche Grundlage für das Verhängen einer Quarantäne ist § 30 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Gesetz besagt auch, dass der Infektionsschutz über dem Grundrecht auf persönliche Freiheit gemäß Artikel 2 Grundgesetz (GG) steht. Das heißt: Wenn eine Quarantäne angeordnet wird, ist diese verbindlich. Weigern sich Betroffene, kann das Gesundheitsamt die Quarantäne gerichtlich vollstrecken lassen: Der Erkrankte oder mutmaßlich Infizierte wird dann von der Polizei abgeholt. Bei „Fluchtgefahr“ dürfen Betroffene nach richterlicher Anordnung in der Quarantäne-Station eingeschlossen werden.

 

Wir halten Sie auf dem Laufenden und sind an Ihren Erfahrungen interessiert.