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Verlängerung des Lockdown. Keine Öffnungsperspektive für die Gastronomie.

11 Februar 2021

Die "Unendliche Geschichte". Nicht von Michael Ende sondern Angela Merkel!

Wie erwartet geht der Lockdown in eine weitere Verlängerung.

Angela Merkel und die Ministerpräsidenten von Bund und Ländern beschließen die Verlängerung des harten Lockdowns bis zum 7. März. Details werden in den jeweiligen Landesverordnungen geregelt. Friseurbetriebe dürfen (natürlich unter strengen Hygieneregeln) bereits ab 1. März öffnen. Warum dies nicht für die Hotellerie und Gastronomie gilt ist unbegreiflich.

In verschiedenen Medien (u.a. im Gastgewerbemagazin) heißt es: "Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet".

Wie lange sollen diese Beratungen noch dauern, bis Ergebnisse vorgelegt werden? Diese Arbeitsgruppe besteht bereits seit der zweiten Verlängerung des Lockdowns Mitte Januar.

Überbrückungshilfe III

Immerhin, kann nun die Überbrückungshilfe III über das Portal der Bundesregierung von den Steuer- und Wirtschaftsprüfern für die Hotels und Gastronomiebetrieb beantragt werden. Abschlagszahlungen werden nun am dem 18.02.21 bezahlt. Auf die Gesamtbeträge wird der Unternehmer voraussichtlich noch monatelang warten. In den Großstädten ist die Zimmerauslastung nach Informationen von "Fairmas" um rund 80-90% eingebrochen. Gleiches wird auch für den Februar gelten. Einige von unseren Kunden haben immer noch nicht die Novemberhilfe zu 100% bekommen.

Was ist zu tun?

Der DEHOGA Verband ist im Hintergrund sehr bemüht, dass Gelder rasch und in ausreichender Form fliessen, er benötigt aber aus meiner Sicht einen besseren Rückhalt und tatkräftigere Unterstützung der Mitglieder. Die zuletzt errungene Verlängerung des verringerten MwSt.-Satzes auf Speisen von 19% auf 7% kann nur Betrieben helfen, die zu diesem Zeitpunkt noch existieren.

Es kann nicht sein, dass eine ganze Branche seit November mit einen Berufsverbot belegt wird, obwohl entsprechende Hygienekonzepte seit Beendigung des ersten Lockdowns eingeführt wurden. Von der Branche ging lt. RKI keine Infektionsgeschehen aus. Helfen Sie mit, dass die "unendliche Geschichte" ein Ende findet und sich die Aussichten endlich bessern.