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Der 2. Lockdown geht in die Verlängerung. Was Hotels und Gastronomen wissen müssen.

23 November 2020

Die Beschlussvorlage der Ministerpräsidenten sieht eine Verlängerung des Lockdowns vor.

Die Länder wollen den Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember und womöglich auch darüber hinaus verlängern.

Das geht aus der Beschlussvorlage hervor, die der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller, den übrigen Länderchefs für die Spitzenrunde mit Bundeskanzlerin Merkel am kommenden Mittwoch vorschlägt. In dem Papier, das ntv vorliegt, heißt es: Falls am 20. Dezember die 7-Tage-Inzidenz nicht unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, sollen die Maßnahmen für jeweils 14 Tage verlängert werden, "bis das Ziel der signifikanten Senkung des Inzidenzwerts erreicht wird". Ländern, die schon vor dem 20. Dezember eine Inzidenz von unter 35 aufweisen, wird die Möglichkeit eröffnet, den Teil-Lockdown schon früher zu beenden und die Maßnahmen zu lockern. Quelle: N-TV.

Was bedeutet dies für die Hotellerie und Gastronomie?

Die Verlängerung des Lockdowns bedeutet für die gebeutelte Tourismusbranche einen erneuten Schlag ins Gesicht. Die Hoffnung, Anfang Dezember wieder öffnen zu können ist zerschlagen. Das Weihnachts- und Silvestergeschäft wird ebenfalls, wenn überhaupt, nur stark eingeschränkt oder gar nicht stattfinden. Damit sind notwendige Umsätze zur Überbrückung, der in der Regel ertragsschwachen Monate Januar bis April, nicht vorhanden. Versprochene Staatshilfen werden nur mit starker zeitlicher Verzögerung ausgezahlt. Erschwerend kommt eine gewisse Perspektivlosigkeit dazu, da die Regierung keinen verlässlichen Plan hat, wie es weitergehen wird. Die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen schwindet auf Grund der fehlenden Arbeit. Außerdem sind Gehaltseinbußen (60% vom Gehalt) für viele existenzbedrohend.

Am Mittwoch werden nun die Beschlüsse endgültig für die Zeit ab dem 30. November gefasst. Hoteliers und Gastronomen haben also ganze zwei Werktage Zeit, sich darauf einzustellen. Das Vorgehen muss zu Recht als unverhältnismäßig und planlos bezeichnet werden.

In der vorhergehenden Nachricht geben wir Tipps und Hinweise, wie mit der Situation umzugehen ist.