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Ein Jahresvergleich – Dezember 2020 und Dezember 2021

14 Dezember 2021

Von Einfach bis kompliziert

Im Jahr 2020 war alles so einfach. Es war Lockdown. Im Jahr 2021 ist alles schwierig.

Je nach Bundesland gibt es die unterschiedlichsten Pläne für das Weihnachts- und Silvesterfest. Obergrenzen, in Sachen Personenanzahl, Sperrstunden, G2 Plus etc. Es ist nicht leicht, den Durchblick zu behalten. Hoteliers und Gastronomen müssen sich quasi täglich um ggf. Gesetzesänderungen kümmern. Wichtig ist, dass die Nachrichten vom DEHOGA Landesverband verfolgt werden.

Mindestlohn und Energiepreise steigen deutlich

Hier glaubt man aber z.B. kaum, was aus Rheinland-Pfalz kommt: (Quelle AHGZ) So soll der Ecklohn um rund 36 Prozent von derzeit 11 Euro pro Stunde auf 15 Euro steigen. Ein weiterer Anstieg auf 16 Euro ist im April 2024 vorgesehen. Mit Jahresarbeitszeitkonten sollen im saisonal schwankenden Geschäft möglichst viele Dauerarbeitsplätze eingerichtet werden. Die Einstiegsgehälter sollen künftig stets mindestens fünf Prozent über dem Mindestlohn liegen. der Mindestlohn soll auf 15 EUR steigen.

Im Rahmen der von uns erstellten Budgets kalkulieren wir derzeit mit einem Mindestlohn von 12 EUR/Std. Das dies einen Einfluss auf das gesamte Lohngefüge hat versteht sich von selbst. Eine Preisanpassung in der Logis und Gastronomie ist daher zwingend notwendig! Die Gäste werden diese akzeptieren, solange die Qualität und Kommunikation stimmen.

Nachlassende Nachfrage erfordert Lockerung der Restriktionen

Auf Grund der nachlassenden (coronabedingt) Nachfrage ist es empfehlenswert auf Restriktionen in den Vertriebskanälen weitestgehend zu verzichten. Dies betrifft z.B.

  • Mindestaufenthalte
  • Stornofristen
  • Close to Arrival Termine (Tage an denen keine Anreise möglich ist)
  • Kreditkartengarantie

Machen Sie dem Gast es so einfach wie möglich zu buchen und zu stornieren. So erhöhen Sie die Chance auf Buchungen.

Bundestag und Bundesrat segnen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes ab

Bundestag und Bundesrat haben heute den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Die Änderungen sehen unter anderem vor, dass

  • die Bundesländer künftig im Kampf gegen hohe Coronazahlen Restaurants, Clubs und Diskotheken schließen können
  • die Untersagung von Übernachtungsangeboten wie auch die Untersagung von Reisen explizit ausgeschlossen bleiben
  • Messen und Kongresse untersagt werden können.

Welche Bundesländer von welchen neu ermöglichten Maßnahmen unter welchen Bedingungen Gebrauch machen, ist noch offen. Beschlossen wurde zudem eine Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen ab Mitte März 2022 sowie die Ausweitung der Impfenden auf Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker.