Folgende Maßnahmen empfehlen wir, um auf den zweite Lockdown zu reagieren.
Die nachfolgenden Informationen basieren auf den Erfahrung des ersten Lockdowns und auf Grund zahlreicher Kundengespräche.
- Bitte stellen Sie sicher, dass die Reservierung sprich das Telefon von 8 Uhr bis 18 Uhr besetzt Dies kann auch per Rufumleitung auf Ihr privates Handy/Telefon erfolgen. Zumindest sollte aber ein Anrufbeantworter geschaltet sein. Diese gilt auch für die Zeit von 18 Uhr bis 8 Uhr.
- Auf der Startseite der Homepage sollten die wichtigsten Infos zum Lockdown aufgelistet sein, z.B.
- Öffnungszeiten bzw. Möglichkeiten für Take Away Gerichte (einige Kunden haben im ersten Lockdown damit gute Erfahrung / Umsatz generiert).
- Stornierungsmöglichkeiten
- Aktuelle Angebote für die Zeit nach dem Lockdown.
- Öffnen Sie alle Buchungskanäle ab dem 1.12. mit keinerlei Restriktionen und attraktiven Raten z.B. C-Raten.
- Lassen Sie auch Buchungen über Weihnachten und Silvester zu. Es sei denn, Sie entscheiden, dass Hotel über Weihnachten generell zu schließen. Sicherlich keine abwegige Entscheidung.
- Bauen Sie Guttage und Urlaubstage komplett ab. Nur dann kann KUG beantragt werden.
- Schicken Sie möglichst viele Mitarbeiter in Kurzarbeit. Ggf. trennen Sie sich betriebsbedingt auch von Mitarbeitern, die Sie schon immer einmal „auf dem Zettel“ hatten.
- Überlegen Sie, ob Ihr Hotel für Geschäftsreisende weiter offen bleiben kann/sollte. Anders als beim 1. Lockdown ist der Einzelhandel etc. ja nicht betroffen.
- Ich biete wieder an, nach alt bewährtem Muster die Liquidität bis zum Jahresende zu berechnen, um zu sehen, ob weitere Gespräche mit der Hausbank notwendig sind oder ob noch KFW Kredite abgerufen werden sollten.
- Beantragen Sie die Umsatzunterstützung bis zu 75% für November (wird wohl erst ab Mitte November gehen).
- Beantragen Sie Überbrückungshilfe für November und wahrscheinlich auf für Dezember.
- Wer eine Betriebsunterbrechungsversicherung hat bzw. nach dem zweiten Lockdown abgeschlossen hat, sollte diese anzeigen.
- Bleiben Sie mutig!
Und, wir wissen doch alle, dass der Lockdown nicht am 30.11. endet. In den Medien wird dieses Szenario ja schon „vorbereitet“.
Wenden Sie sich an Ihre Verbände, Lokalpolitiker, Landespolitiker, um Einspruch zu erheben! Lassen Sie sich nicht einlullen, nur weil der Staat Ihnen bis zu 75% Entschädigung verspricht! Das Geld holt sich der Staat zurück und zwar von uns Steuerzahlern.