Erneuter Lockdown für Hotels und Gastronomiebetriebe

Traurig aber wahr. Zweiter Lockdown für Hotels und Gastronomiebetriebe.

Alles richtig gemacht. Dennoch erneutes Berufsverbot für einzelnen Branchen.

Hoteliers und Gastronomiebetriebe haben sich mit einem z.T. hohem finanziellen Aufwand auf steigende Infektionszahlen vorbereitet.

  • Kontaktverfolgung
  • Desinfektionsspender
  • Mindestabstände
  • Maskenpflicht für Mitarbeiter und Gäste
  • Elektronische Speise- und Getränkekarten bzw. Desinfektion von Speisekarten
  • Desinfektion für Tischen etc. nach einem Gastwechsel
  • Plexiglasscheiben in Kontaktbereichen z.B. Rezeption, Tresenbereiche
  • Mindestabstände im Gastronomiebereich teilweise mit zusätzlichen Trennelementen
  • Luft-Reinigungssystemen
  • Aufwertung der Terrassenbereiche mit Heizstrahlern, Markisen (seitlich)
  • Strikte Reinigungspläne in allen Bereichen
  • Bargeldlose Bezahlung
  • usw.

Den Ministerpräsidenten der Länder ist allerdings nichts weiter eingefallen, als einen erneuten Lockdown bis Ende November zu verhängen.

Das Argument, dass ja die Gäste und nicht der Betrieb an sich das Problem ist stimmt nicht. Insbesondere im November fahren die Gäste (es betrifft ja nur touristische Übernachtungen) zum Wandern, Radfahren, Spazierengehen z.B. nach Bayern oder an die Nord- und Ostsee. Die Anreise erfolgt in der Regel mit dem eigenen PKW. In Flugzeugen, Bussen, Bahnen müssen ja keine Mindestabstände eingehalten werden!!

Was bleibt, ist die Schließung bis zum 30. November mit folgenden Konsequenzen:

  • Ein großer Teil der Mitarbeiter wird in Kurzarbeit geschickt, oder nun doch endgültig entlassen.
  • Ggf. werden sich einige Mitarbeiter nun einen neuen Job suchen, da sie von 70% KUG nicht leben können.
  • Die Reservierung muss aber besetzt bleiben.
  • Vorhandene Lebensmittel müssen eingefroren, verstaut oder teilweise weggeworfen werden.
  • Die gesamte Zulieferindustrie verliert Aufträge und ebenfalls Mitarbeiter in die Kurzarbeit schicken oder entlassen.
  • Die Liquidität wird stark belastet, da Zuschüsse wie KUG und die versprochenen bis zum 75% vom Vorjahres-Monatsumsatz erst Mitte November beantragt werden können.

Das Schlimmste ist aber die Willkür der Entscheidungen, die ohne Zustimmung des Parlamentes oder des Bundesrates beschlossen werden können.

Und, wir wissen doch alle, dass der Lockdown nicht am 30.11. endet. Wenn die Zahlen runter gehen, dann will man diese bis vor Weihnachten „endgültig“ ganz nach unten drücken und verlängert deswegen den Lockdown. Steigen Sie weiter an, oder stagnieren ist dies ebenfalls ein Grund für eine Verlängerung.

Daher ist individuell zu überlegen, wie mit der jetzigen und der künftigen Situation umzugehen ist.

Wenden Sie sich an Ihre Verbände, Lokalpolitiker, Landespolitiker, um Einspruch zu erheben! Lassen Sie sich nicht einlullen, nur weil der Staat Ihnen bis zu 75% Entschädigung verspricht! Das Geld holt sich der Staat zurück und zwar von uns Steuerzahlern.