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Fristablauf für GEMA-Erstattungsanträge

08 April 2021

ACHTUNG FRISTABLAUF!

GEMA-Erstattungsanträge für 2020 nur noch bis 14.4.2021 möglich!

Die GEMA weist darauf hin, dass Gutschriften/Erstattungen für behördlich veranlasste Schließungszeiträume im Jahr 2020 nur noch bis einschließlich Mittwoch, 14. April 2021, beantragt werden können. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten. Der Antrag muss über die GEMA-Internetseite gestellt und dort unter „Meine Corona-Schließungszeiten“ die entsprechenden Tage angegeben werden.

Auch im Jahr 2021 leistet die GEMA bei den Lockdown-Maßnahmen vorerst weiter Unterstützung und erteilt für behördlich angeordnete Schließzeiten (Zeitraum ab 01.01.2021) auf Antrag (wiederum über die GEMA-Internetseite) Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik (Monats-, Quartals- und Jahresverträge).

Quelle: DEHOGA