Zum Inhalt springen

Kurioses, Ärgerliches und Informatives aus der Branche vor

10 Juli 2019

Frisch eingetroffen – der Jahreskalender 2019 für Hoteliers und Gastronomen

 

Dieses Jahr haben wir das erste Mal einen Jahreskalender für unsere Kunden und andere Interessenten produzieren lassen. Auf dem Wandkalender finden sich wichtige Hinweise auf Messetermine, Deadlines, Marketingaufgaben und andere Dinge, die zu bestimmten Zeiten erledigt werden sollten. Im Prinzip ein kleiner Marketingplan. Sie sind interessiert? Gerne schicken wir Ihnen ein Exemplar zu. Kurze E-Mail genügt an info@burckschat-hotelberatung.de

 

Jahreskalender 2019 für Hoteliers und Gastronomen

 

Heizöl ist teuer geworden und belastet die Energiekosten

 

Nicht nur an den Tankstellen fällt der hohe Benzinpreis auf. Auch wer Heizöl tanken muss, wird sich auf Preissteigerungen um die 9% gegenüber Anfang Oktober einstellen. Grund dafür ist nicht der hohe Ölpreis, dieser ist sogar in letzter Zeit um rund 14% gefallen. Nein, das Niedrigwasser auf dem Main und Rhein ist der Grund. Die Lastkähne können teilweise nur noch zu 50% beladen werden. Außerdem führte ein Brand in einer Raffinerie bei Ingolstadt zu zusätzlichen Lieferengpässen. Bei steigenden Wasserständen sollte diese Probleme aber wieder der Vergangenheit angehören und der Heizölpreis.

 

Kennzeichnungspflichtig beim Bier

 

Auf der letzten Förderkreissitzung des DEHOGA Brandenburg wurde berichtet, dass ein Gastronom in der Getränkekarte das Bier nicht entsprechend der Vorschriften (Allergene Kennzeichnungspflicht) gekennzeichnet hatte. Es fehlte angeblich der Zusatz „Kann Spuren von Getreide enthalten“.  Aus diesem Grund haben wir nachfolgend Auszüge des Verbandes der Deutschen Brauer zu diesem Thema zur Info bereitgestellt.

 

Bei der Kennzeichnung einzelner Zutaten ist folgendes zu beachten:
Wasser: Da Wasser den größten Anteil des Bieres ausmacht, ist es an erster Stelle zu nennen. Anstelle von „Wasser“ kann auch die Bezeichnung „Brauwasser“ gewählt werden. Malz: Die Angabe von „Malz“ im Zutatenverzeichnis ist ausreichend, wenn es sich um Gerstenmalz handelt. Dann muss aber der Zusatz „enthält Gluten“ angebracht werden. Bei der Verwendung von anderen Getreidearten zur Malzherstellung ist die Getreideart anzugeben, z.B. Weizenmalz, Roggenmalz. Die gesonderte Angabe von Spezialmalzen, wie z.B. Röstmalz, Brühmalz und Spitzmalz, ist nicht erforderlich, aber möglich. Hopfen: Für Naturhopfen, Hopfenpellets sowie Hopfenpulver ist die Bezeichnung „Hopfen“ ausreichend. Hopfenextrakt muss als „Hopfenaroma“, „Hopfenauszug“ oder „Hopfenextrakt“ gekennzeichnet werden. Hefe: Eine Verpflichtung zur Angabe von „Hefe“ im Zutatenverzeichnis besteht nur dann, wenn die Hefe im fertigen Bier noch enthalten ist. Zucker: Die verwendeten Zuckerarten können entweder mit der in der ZuckerartenVO festgelegten Verkehrsbezeichnung oder mit dem Klassennamen gemäß Anlage I der LMKV gekennzeichnet werden. Die letztgenannte Kennzeichnung hat den Vorteil, dass lediglich drei Klassennamen zu unterscheiden sind. Das sind: „Zucker“, „Glukosesirup“ sowie „Dextrose“ oder „Traubenzucker“. Hiernach ist z.B. Invertzucker mit dem Klassennamen „Zucker“ und Isoglukose mit dem Klassennamen „Glukosesirup“ zu kennzeichnen. Gärungskohlensäure: Kohlensäure, die im Brauprozess entsteht, muss nicht gekennzeichnet werden. Falls die z.B. im Malztrunk enthaltene Kohlensäure nicht durch Gärung des Getränks erzeugt, sondern aus einem anderen Brauprozess zugegeben wurde, ist die Kohlensäure nach Maßgabe ihres Gewichtsanteils am Enderzeugnis anzugeben, z.B. mit Gärungskohlensäure. Zuckerkulör: Die bei der Herstellung von Malztrunk verwendete Zuckerkulör ist entweder mit der Bezeichnung „Farbstoff Ammoniak-Zuckerkulör“ oder „Farbstoff E 150 C“ im Zutatenverzeichnis anzugeben. (Quelle: Brauer-Bund.de )

 

Günstige TV-Geräte für das Hotelzimmer

 

Auf Grund der Umstellung von Analog auf Digital Fernsehen (Analoges TV wird abgeschaltet), sind vielen alte Hotel-TV nicht mehr empfangsfähig. Ein Kunde von uns musste zahlreiche Fernseher austauschen. Er hat Geräte von der Marke Dyon gefunden und sich für das Model

 

DYON Enter 40 Pro-X 101,6 cm (40 Zoll) Fernseher (Full-HD, Triple Tuner, DVB-T2 H.265 /HEVC) und das 32 Zoll Model entschieden. Kostenpunkt 199 Euro bzw. 134 Euro. Er bestätigt: Leichte Programmierung, gutes Bild, mit Sicherung gegen Fremdprogrammierung vom Gast.

 

Thema 19% MwSt. in der Gastronomie

 

Kommentar überflüssig. Gute Idee vom Gastronom! In vielen Restaurantkassen lassen sich im unteren Teil viele wichtige Informationen und Hinweise einstellen. Und – wir können sicher sein, dass der Gast sie bestimmt liest. Die Texte können natürlich entsprechend der Jahreszeiten variieren. Ein einfaches, aber wirksames Marketingtool. Das gleiche funktioniert natürlich auch bei der Hotelrechnung.

 

Kassenbon Gastronomie