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Kritische Liquiditätslage für Hotels und Gastronomiebetriebe

22 Januar 2021

Die Folge verzögerter Staatshilfen ist ein Liquiditätsengpass in zahlreichen Hotels!

Die Liquiditätsplanung zeigt eine Ausschöpfung ab Februar 2021

Passen Sie auf Ihre Liquidität auf! Trotz zahlreicher Versprechen der Politiker haben die meisten unserer Kunden die Novemberhilfen noch nicht zu 100% erhalten, sondern nur Abschläge. Logisch, dass auch die Dezemberhilfen noch nicht geflossen sind. Auch das KUG für Dezember lässt noch auf sich warten. Da die Betriebe alle in Vorleistung gehen müssen, ist die Liquidität immer angespannter.

Die Beantragung des Überbrückungsgelds III wird noch komplizierter, so dass verzögert nur mit Abschlagszahlungen zu rechnen ist. Zahlreiche Liquiditätspläne, die wir für unsere Kunden zurzeit aufstellen zeigen, dass die Kontokorrentlinien im Februar bereits am Limit sein werden.

Noch sind die Kontostände bei vielen Hotels durch die Kontokorrentlinien der Hausbanken oder durch die KfW Kredite gedeckt. Allerdings muss allen klar sein, dass insbesondere der Kontokorrent-Kredit der Hausbank sehr teuer ist. Zwischen 6% und 12% müssen für Zinsen bezahlt werden. Klar, dass die Hausbank diese Art der Kreditvergaben gerne sieht.

Was passiert, wenn der Kontokorrent-Kredit überzogen wird?

Umgangssprachlich ist dies der "unerlaubte Griff in die Banken-Brieftasche". Wenn die KK-Linie ohne vorherigen Zustimmung der Bank überzogen wird, ist dies "Gift" für das künftige Rating! Dabei ist es unerheblich, ob das Konto um 1 EUR oder um 10.000 EUR überzogen ist. Wichtiger ist dabei die Länge der Überziehung. Je mehr Tage das Konto im Minus ist, desto schlechter ist dies für das Rating. Das Rating beeinflusst wiederum die Einstufung des Betriebes der Bank in Sachen Bonität. Es hat somit einen unmittelbaren Einfluss auf die nächste Kreditentscheidung.

Was ist zu tun?

  1. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihrem Kundenberater auf und schildern Sie folgende Punkte:
    • Die Gründe für den Liquiditätsengpass.
    • Die benötigte Höhe der Aufstockung der KK-Linie.
    • Wie lange benötigen Sie die erweiterte KK-Linie?
    • Welche "Sicherheiten" können Sie bieten (z.B. die ausstehenden Staatshilfen)?
    • Fordern Sie eine erneute Tilgungsaussetzung bis die Staatshilfen überwiesen sind.
  2. Stellen Sie sicher, dass Ihr Steuerbüro alle Unterlagen zur Erstellung der Monatsabschlüsse bis zum 5. Werktag des Folgemonates übermittelt bekommt.
  3. Der Monatsabschluss und damit auch die Berechnung von Staatshilfen, KUG, Überbrückungsgeld III muss das Steuerbüro dann bis zum 10. Werktag fertiggestellt haben. Nur dann haben Sie Hoffnung auf zumindest Abschlagszahlungen.
  4. Besprechen Sie bei Gesellschaftsformen wie z.B. einer GmbH die Risiken der Insolvenz Verschleppung mit Ihrem Steuerberater.
  5. Vermeiden Sie unnötige Ausgaben. Fragen Sie ggf. nach erneuten Stundungen z.B. im Energiebereich.
  6. Fahren Sie nach Möglichkeit auch Ihre Privatentnahmen zurück.