Hier stellen wir Kurioses, Ärgerliches und Informatives aus der Branche vor.
Frisch eingetroffen – der Jahreskalender 2019 für Hoteliers und Gastronomen
Diese Jahr haben wir das erste Mal einen Jahreskalender für unsere Kunden und andere Interessenten produzieren lassen. Auf dem Wandkalender finden sich wichtige Hinweise auf Messetermine, Deadlines, Marketingaufgaben und andere Dinge, die zu bestimmten Zeiten erledigt werden sollten. Im Prinzip ein kleiner Marketingplan. Sie sind interessiert? Gerne schicken wir Ihnen ein Exemplar zu. Kurze E-Mail genügt an info@burckschat-hotelberatung.de
Heizöl ist teuer geworden und belastet die Energiekosten
Nicht nur an den Tankstellen fällt der hohe Benzinpreis auf. Auch wer Heizöl tanken muss, wird sich auf Preissteigerungen um die 9% gegenüber Anfang Oktober einstellen. Grund dafür ist nicht der hohe Ölpreis, dieser ist sogar in letzter Zeit um rund 14% gefallen. Nein, das Niedrigwasser auf dem Main und Rhein ist der Grund. Die Lastkähne können teilweise nur noch zu 50% beladen werden. Außerdem führte ein Brand in einer Raffinerie bei Ingolstadt zu zusätzlichen Lieferengpässen. Bei steigenden Wasserständen sollte diese Probleme aber wieder der Vergangenheit angehören und der Heizölpreis
Kennzeichungspflicht beim Bier
Auf der letzten Förderkreissitzung des DEHOGA Brandenburg wurde berichtet, dass ein Gastronom in der Getränkekarte das Bier nicht entsprechend der Vorschriften (Allergene Kennzeichnungspflicht) gekennzeichnet hatte. Es fehlte angeblich der Zusatz „Kann Spuren von Getreide enthalten“. Aus diesem Grund haben wir nachfolgend Auszüge des Verband der Deutschen Brauer zu diesem Thema zur Info bereitgestellt.
Bei der Kennzeichnung einzelner Zutaten ist folgendes zu beachten:
Wasser: Da Wasser den größten Anteil des Bieres ausmacht, ist es an erster Stelle zu nennen. Anstelle von „Wasser“ kann auch die Bezeichnung „Brauwasser“ gewählt werden. Malz: Die Angabe von „Malz“ im Zutatenverzeichnis ist ausreichend, wenn es sich um Gerstenmalz handelt. Dann muss aber der Zusatz „enthält Gluten“ angebracht werden. Bei der Verwendung von anderen Getreidearten zur Malzherstellung ist die Getreideart anzugeben, z.B. Weizenmalz, Roggenmalz. Die gesonderte Angabe von Spezialmalzen, wie z.B. Röstmalz, Brühmalz und Spitzmalz, ist nicht erforderlich, aber möglich. Hopfen: Für Naturhopfen, Hopfenpellets sowie Hopfenpulver ist die Bezeichnung „Hopfen“ ausreichend. Hopfenextrakt muss als „Hopfenaroma“, „Hopfenauszug“ oder „Hopfenextrakt“ gekennzeichnet werden. Hefe: Eine Verpflichtung zur Angabe von „Hefe“ im Zutatenverzeichnis besteht nur dann, wenn die Hefe im fertigen Bier noch enthalten ist. Zucker: Die verwendeten Zuckerarten können entweder mit der in der ZuckerartenVO festgelegten Verkehrsbezeichnung oder mit dem Klassennamen gemäß Anlage I der LMKV gekennzeichnet werden. Die letztgenannte Kennzeichnung hat den Vorteil, dass lediglich drei Klassennamen zu unterscheiden sind. Das sind: „Zucker“, „Glukosesirup“ sowie „Dextrose“ oder „Traubenzucker“. Hiernach ist z.B. Invertzucker mit dem Klassennamen „Zucker“ und Isoglukose mit dem Klassennamen „Glukosesirup“ zu kennzeichnen. Gärungskohlensäure: Kohlensäure, die im Brauprozess entsteht, muss nicht gekennzeichnet werden. Falls die z.B. im Malztrunk enthaltene Kohlensäure nicht durch Gärung des Getränks erzeugt, sondern aus einem anderen Brauprozess zugegeben wurde, ist die Kohlensäure nach Maßgabe ihres Gewichtsanteils am Enderzeugnis anzugeben, z.B. mit Gärungskohlensäure. Zuckerkulör: Die bei der Herstellung von Malztrunk verwendete Zuckerkulör ist entweder mit der Bezeichnung „Farbstoff Ammoniak-Zuckerkulör“ oder „Farbstoff E 150 C“ im Zutatenverzeichnis anzugeben. (Quelle: Brauer-Bund.de )
Günstige TV-Geräte für das Hotelzimmer
Auf Grund der Umstellung von Analog auf Digital Fernsehen (Analoges TV wird abgeschaltet), sind vielen alte Hotel-TV nicht mehr empfangsfähig. Ein Kunde von uns musste zahlreiche Fernseher austauschen. Er hat Geräte von der Marke Dyon gefunden und sich für das Model
DYON Enter 40 Pro-X 101,6 cm (40 Zoll) Fernseher (Full-HD, Triple Tuner, DVB-T2 H.265 /HEVC) und das 32 Zoll Model entschieden. Kostenpunkt 199 Euro bzw. 134 Euro. Er bestätigt: Leichte Programmierung, gutes Bild, mit Sicherung gegen Fremdprogrammierung vom Gast.
Thema 19% MwSt. in der Gastronomie
Kommentar überflüssig. Gute Idee vom Gastronom! In vielen Restaurantkassen lassen sich im unteren Teil viele wichtige Informationen und Hinweise einstellen. Und – wir können sicher sein, dass der Gast sie bestimmt liest. Die Texte können natürlich entsprechend der Jahreszeiten variieren. Ein einfaches, aber wirksames Marketingtool. Das gleiche funktioniert natürlich auch bei der Hotelrechnung.
Termine / Veranstaltungen
Brandenburgischer Tourismustag 2018
Am 19. und 20. November findet zum wiederholten Male der Brandenburgische Tourismustag statt. Diesmal im Radisson Blu Hotel in Cottbus.
Beginn ist um 11.00 Uhr.
Die wichtigste Fachveranstaltung für die Tourismusbranche des Landes Brandenburg bietet wieder spannende Vorträge von Experten, wie beispielsweise zum Thema „Erlebnisse sind die neue Währung“ oder zur Markenbildung im Tourismus. Der Brandenburgische Tourismustag findet seit 1993 einmal jährlich mit 250 bis 300 Teilnehmern statt und hat sich als wichtiges Ereignis und Treffpunkt für die Tourismuswirtschaft im Land Brandenburg etabliert.
Besuchen Sie uns an unserem Stand. Wir sind an Ihrer Meinung zu Themen wie Mindestlohn, Personalmangel, Bürokratie-Wahnsinn und Zukunftschancen interessiert.
Hotelkongress und HotelExpo
Am 4. und 5. Februar 2019 finden wieder der Hotelkongress in Berlin statt. Namhafte Redner und Aussteller sind angemeldet. Zwei Tage lang klopft sich die Branche wieder auf die Schultern und Sehen und Gesehenwerden ist das Motto. Dazwischen sicherlich auch die Möglichkeit des Erfahrungs- und Meinungsaustausches. Ob es einem die 699 EUR Wert ist, kann jeder Hotelier selbst entscheiden.
Businesspaket oder Pauschale?
der BHG informierte mit dem Newsletter 7/18 über die neuesten Entwicklung in Sachen Besteuerung. Hierbei wird deutlich, dass das Finanzamt die ursprüngliche Regelung der 7% Besteuerung auf den Hotelumsatz immer weiter aufweicht. Der Regelsteuersatz wird unterwandert, in dem der Parkplatz, die W-Lan Nutzung, die Saunanutzung etc. mittlerweile wieder mit 19% besteuert werden. Dabei gibt es, wie üblich, keine Rechtsicherheit da nicht genau festgelegt wird, welche Werte zugrunde gelegt werden müssen. Im Zweifelsfalle für das Finanzamt nicht für den Angeklagten.
Was ist zu tun? Erstens kann ein Businesspaket geschnürt werden. Die darin enthaltenen Umsätze werden einzeln aufgeführt und mit 19% versteuert.
Alternativ schlägt das Finanzamt (wer könnte auch sonst auf eine solche Idee kommen) vor, 20% des Übernachtungsumsatzes pauschal mit 19% zu versteuern.
Die Aufstellung eines Businesspaketes ist somit zunächst die bessere Lösung. Allerdings sollten die Bestandteile möglichst genau kalkuliert werden. Dazu gehören Frühstücksinventuren, um den tatsächlichen Wareneinsatz zu ermitteln und Kalkulationen welche Kosten durch die Betreibung des Parkplatzes oder der Sauna entstehen. Die beiden letzten Positionen sind schwierig. Daher empfehlen wir diese Positionen separat mit dem Gast abzurechnen. Gegen eine obligatorische Nutzungsgebühr von z.B. 2 Euro für die tägliche Parkplatznutzung oder 5 Euro für die Nutzung der Sauna, wird keine Gast Einwände haben. Vor allem, wenn er den Hintergrund (Bereicherung des Finanzamtes und nicht des Hotels) erfährt. Dieses kann durch einen kleinen Aufsteller an der Rezeption geschehen.
Bald 150.000 Hotelbetten?
Das Amt für Statistik in Berlin Brandenburg teilt mit, dass die Übernachtungszahlen im Jahr 2017 starke Rückgänge bei den Übernachtungszahlen hinnehmen musste. Dennoch werden immer mehr Hotelbetten gebaut. Oft rüsten bestehende Hotels ihre Bettenkapazität auf. Natürlich stellt sich hier die Frage nach der Wirtschaftlichkeit. Aber anderes als in der Privathotellierie kann die Kettenhotellerie Verluste einzelner Standorte durch anderweitige Gewinne kompensieren. Und in Berlin möchte nun mal jede Hotelkette vertreten sein. Sicherlich sind die Hotels der Stadt zu den großen Events ausgebucht und Gäste müssen bis zu 60 Kilometer weit ins Umland ausweichen aber die Wirtschaftlichkeit muss auf das Jahr gesehen stimmen.