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Mehrwertsteuer auf Speisen bleibt bei 7%

05 September 2022

Der ermäßigte Steuersatz für Speisen in der Gastronomie bleibt bestehen.

Eine gute wie erlösende Nachricht für unsere Branche ist die Verlängerung der 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen (vgl. Ziffer 15 des Entlastungspaketes):

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert, um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern.

Der DEHOGA Bayern, der diese Meldung an seine Mitglieder verschickte, begrüßt auch die Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld über den 30.09.2022 hinaus. Weiter sollen Maßnahmen insbesondere zur Eindämmung der Kostenexplosionen bei Gas und Strom getroffen worden. Wie diese aussehen, ist noch nicht bekannt. Ich denke, dass sich die Gastronomie hier nicht zu viel Hoffnung machen sollte. Denn, wie so oft, gehen den Entlastungspaketen Belastungen voraus. Und, alles was entlastet wird haben wir mit unseren Steuern im Vorfeld bezahlt.

Personalsituation bleibt ebenfalls angespannt.

Fehlende (einigermaßen qualifizierte) Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt, fehlendes Durchhaltevermögen bei vielen Mitarbeitern („zu viel zu tun“, „alles ist anstrengend“ etc.) sowie ansteigende Krankheitsfälle erschweren einen gleichmäßigen Gastronomiebetrieb. Die gestiegenen Löhne (u.a. durch den Mindestlohn) haben die Situation nicht entschärft.

Unabhängig davon, muss weiterhin das Prinzip „Fordern und Fördern“ und das der leistungsbezogenen Bezahlung gelten.