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Neues Jahr – viele Änderungen in 2020

07 Januar 2020

Was ändert sich im Jahr 2020?

Das neue Jahr ist nur wenige Tage alt und schon beherrschen weltpolitische Themen den Alltag. Aber auch abseits der großen Weltpolitik gibt es Einiges zu beachten. Nachfolgend ein paar Hinweise, die wir für wichtig erachten:

Der Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt am dem 1.01.20 von 9,19 EUR auf 9,35 EUR. Diese Steigerungen sind bei Budgetierungen entsprechend zu berücksichtigen. In vielen Hotels haben wir die Lohnuntergrenze bereits jetzt auf 12 EUR/Std. angehoben. Dies dient nicht nur einer fairen Bezahlung der Mitarbeiter, sondern ist auch als Marketinginstrument („wir zahlen bereits jetzt den von vielen geforderten Mindestlohn von 12 EUR“) bei der Werbung neuer Mitarbeiter zu nutzen. Da sich damit die gesamte Preisspirale weiter nach oben bewegen wird ist logisch und zeigt die Notwendigkeit, auch die Verkaufspreise weiter anzuheben.

Elektronische Kasse

Wer eine elektronische oder computergestütztes Kassensystem oder eine Registrierkasse nutzt, muss ab dem 1. Januar ein manipulationssicheres Aufzeichnungssystem nutzen. Das Kassensystem muss durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden. Diese gewährleistet, dass für jede Aufzeichnung eines Geschäftsvorfalls o.ä. unmittelbar eine neue Transaktion gestartet wird. Folgende Dinge sind dabei von dem System zu protokollieren:

      • Zeitpunkt des Vorgangbeginns
      • fortlaufende Transaktionsnummer
      • Art des Vorgangs (Buchung, Storno, Rechnung etc.)
      • Daten des Vorgangs
      • Zahlart
      • Zeitpunkt der Beendigung oder Abbruch des Vorgangs
      • außerdem muss ein Prüfwert, sowie eine Seriennummer des Systems oder des Sicherheitsmoduls vorhanden sein.

Das solche Systeme natürlich Geld kosten versteht sich von selbst. Wenn allerdings eine Kasse nicht aufgerüstet werden kann und diese nach dem 25.11.2010 angeschafft wurde, darf diese noch bis zum 31.12.22 weiterverwendet werden. Es gilt die Beweispflicht (Herstellerbescheinigung).

Dem zuständigen Finanzamt ist per Vordruck, der Name des Betreibers, sowie die Steuernummer und Details der Kasse bzw. des Sicherheitssystems mitzuteilen. Darüber hinaus sind dem Finanzamt die Anzahl der Kassen inkl. der Seriennummern des Aufzeichnungssystems sowie das Anschaffungsdatum bzw. das Datum der Außerbetriebnahme mitzuteilen. Das eingesetzte TSE muss vom BSI zertifiziert sein. Allerdings sind die Voraussetzungen hierfür noch gar nicht geschaffen (Theorie und Praxis prallen mal wieder aufeinander, aber das interessiert unsere Behörden ja bekanntlich wenig). Somit gewährt die Finanzverwaltung eine Frist bis zum 30. September 2020.

Unabhängig davon sollte jeder nun schnellstmöglichst seine Kasse auf die neuen Anforderungen vom Kassenhersteller überprüfen lassen. Entsprechende Bescheinigungen sind einzuholen und die geforderten Informationen an das Finanzamt zu übermitteln.

Das Merkblatt des DEHOGA Bundesverbandes kann hier heruntergeladen werden und beantwortet viele relevante Fragen rund um Registrierkassen und ihren gesetzeskonformen Einsatz.

Für jeden Geschäftsvorgang ein Beleg

Dieser Grundsatz (kein Essen/Getränk ohne Bon, keine Bezahlung ohne End-Rechnungsbeleg) sollte natürlich selbstverständlich sein. Nun aber ist es amtlich: Für alle Geschäftsvorfälle müssen dem Kunden ungefragt entsprechende Belege / Rechnungen ausgestellt werden.

Gutscheine und Sachbezüge bis 44 EUR

Sachbezüge, die der Arbeitgeber dem AN gewährt, sind bis zu einem Betrag von 44 EUR steuerfrei. Dazu gehören auch Gutscheine. Diese Steuerfreiheit wurde aber nun eingeschränkt. Sie sind nur dann begünstigt, wenn sie zum Einkauf bei bestimmten Händlern im Inland genutzt werden. Die Überlassung von Tankgutscheinen ist demzufolge wohl nicht mehr als Sachbezug sondern als Geldleistung anzusehen.

Was bringt das Messe-Jahr 2020?

Auch in diesem Jahr gibt es wieder zahlreiche Messen, die für Hoteliers und Gastronomen ggf. interessant sein könnten. Nicht immer lohnt es sich einen eigenen Stand zu betreiben. Manchmal ist eine Anschluss an eine Hotelkooperation oder an den jeweiligen Tourismusverband der Region zielführend. Teilweise reicht es auch für einen Tage als „Läufer“ die Messe zu besuchen und nach Neuigkeiten und Vertriebspartnern Ausschau zu halten. Einen guten Messeüberblick hat das Gastgewerbe-Magazin zusammengestellt. Hier ist der entsprechende Link.

Alternativ finden Sie auch wichtige Messen auf unserem Jahreskalender für das Jahr 2020.