Schutz- und Hygienekonzepte für die Gastronomie

Jetzt bereits notwendig: Schutz- und Hygienekonzepte

Wir wissen leider immer noch nicht, wann der Staat das Berufsverbot für die überwiegende Zahl von Hotels und Gastronomiebetrieben aufhebt. Klar ist, dass Schutz- und Hygienekonzepte für die Wiedereröffnung vorhanden sein müssen. Viele Betriebe haben diese bereits im Rahmen des ersten Lockdowns erstellt und erfolgreich umgesetzt. Diejenigen, die diese Konzepte zwar umgesetzt aber noch nicht in einem Konzept dokumentiert haben, sollten dies nachholen.

Beispiel für ein Schutz und Hygienekonzept als Download

Kunden des Berater Clubs finden eine entsprechende Vorlage in unserem Downloadbereich. Hier finden Sie auch die aktuelle Fassung der FAQ zum Thema Überbrückungshilfe III. Im Rahmen der Überbrückungshilfe sind bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen förderfähig. Es ist förderlich, diese mit den Konzept zu untermauern. Damit steigen die Chancen auf Übernahme der Kosten.