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Überbrückungshilfe III für Gastronomie und Hotellerie

11 März 2021

Staatshilfe-Zahlungen sind vorerst auf Eis gelegt

Nachdem einzelne, kriminelle Betrugsfälle aufgetaucht sind, sind die Auszahlungen nun vorerst gestoppt. Es werden somit wieder - pauschal gesagt - 99% der Berechtigten ausgebremst, um 1% der Missbrauchs-Fälle zu klären. Somit müssen Sie weiter mit Verzögerungen der Auszahlungen rechnen. Einige Kunden warten immer noch auf die Restzahlungen der Dezemberhilfe und auf das Dezember-KUG!

Es ist also unbedingt erforderlich, dass Sie Ihre Liquidität ganz genau im Auge behalten!

Die KK-Linie darf nicht ohne Genehmigung der Bank überzogen werden. Das ist Gift für Ihr Rating. Auch jeder Tag der Überziehung verschlechtert das Rating. Wir haben für viele Kunden einen Liquiditätsplanung erstellt. Bei vielen aktualisieren wir diese regelmäßig, wenn ich die entsprechenden Infos bekomme und der Kunden das wünscht.

Beantragung der Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III kann nun über den Steuerberater oder Wirtschaftsberater beantragt werden. Ich habe das Dokument für alle Mitglieder des Berater Clubs als Download (im Bereich Word) im Downloadbereich zur Verfügung gestellt. Bitte loggen Sie sich über den Kunden-Login Button ein. Sie werden das Dokument auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden.

Der Inhalt ist allerdings recht kompliziert und nicht immer eindeutig. Das war auch nicht anders zu erwarten. Die endgültigen Konditionen für die Förderungen werden zum Jahresende festgelegt. Somit kann dass, was heute förderfähig erscheint zum Jahresende gar nicht mehr oder nur teilweise förderfähig sein. Es ist somit zwingend notwendig, sich mit diesen Dingen genau und unter Mithilfe des Steuerberaters zu beschäftigen. Wir sind mit einigen Kunden dabei förderfähige Projekte anzuschieben, um noch im März die maximale Fördermenge zu erhalten. Dies betrifft Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung und der Umbau- und Renovierungsarbeiten im Hinblick Hygiene- und Infektionsschutz. Die Maßnahmen sind, z.B. durch das Hygienekonzept, genau zu begründen und zu dokumentieren, um möglichst vor bösen Überraschungen gefeit zu sein.

Was und wie wird gefördert?

Mit der Überbrückungshilfe III werden bei Umsatzeinbrüchen betriebliche Fixkosten bezuschusst.

Erstattet werden:

  • bis zu 90% der Fixkosten bei > 70% Umsatzeinbruch
  • bis zu 60% der Fixkosten bei 50% bis 70% Umsatzeinbruch
  • bis zu 40% der Fixkosten bei mindstens 30% Umsatzeinbruch