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Tipps und Informationen zum Thema Mindestlohn. Gastronomie wieder unter Generalverdacht

10 Juli 2019

Die AHGZ macht in der neuesten Ausgabe mit der Schlagzeile auf: Zoll sitzt Mindestlohn-Betrügern im Nacken. Weiter im Text heißt es: „Im Fokus standen dabei Branchen, die als besonders anfällig für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz gelten. Das Gastgewerbe gehört zu …“. Man fragt sich, welche Beweise gibt es denn dafür, dass „wir“ dazugehören? Ich zumindest kenne nur Betriebe, die entsprechend der Tarifvereinbarungen oder sehr viel mehr Geld für Ihre Mitarbeiter bezahlen. Anfällig sind wir höchsten für die immer weiter steigenden bürokratischen Hürden, gegen die wir uns nicht wehren können. Diese verhindern, dass wir uns um unsere Gäste, um den Verkauf und um höhere Erträge kümmern können. Wäre dies der Fall, könnten wir sicherlich auch (noch) höhere Löhne zahlen.

Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen. Geplant ist ab dem 1. Januar 2020 dann eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro. Die unabhängige Kommission setzt sich aus je drei Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften, dem Vorsitzenden und zwei nicht stimmberechtigten Wissenschaftlern zusammen. Es ist schon recht ungewöhnlich, dass Vorschläge mit dieser Tragkraft von einer 9 köpfigen Kommission vorgeschlagen werden. Doch damit nicht genug. Unser Finanzminister hat sich ja bereits für einen Mindestlohn von 12 Euro ausgesprochen. Klar, denn er verdient ja dabei kräftig mit.

Die knapp 6 prozentige Steigerung muss durch entsprechende Preissteigerungen in der Logis und Gastronomie aufgefangen werden. In wieweit unsere Gäste bereit sind, diese zu bezahlen ist fraglich. Insbesondere in der Gastronomie beobachten wir, dass die Ausgabebereitschaft nicht ausreicht, um bei guter Qualität von Speisen und Getränken, sowie gutem Service die notwendigen Deckungsbeiträge zu erwirtschaften. Die erneute Steigerung des Mindestlohns wird vor allem die kleineren Betriebe (Hotels und Gastronomie) treffen. Für diese Betriebe ist es besonders schwer, die Kosten durch mehr Umsatz zu kompensieren. Die größeren Betriebe zahlen bereits seit Jahren nahezu flächendeckend deutlich mehr als den gesetzlichen Mindestlohn und teilweise sogar deutlich über dem Tarif. Wir befürworten, dass gut ausgebildete Mitarbeiter auch ein gutes Entgelt für ihre Leistung erhalten müssen.

Für angelernte Mitarbeiter ohne entsprechende Ausbildung, die von den Betrieben sogar noch angelernt werden müssen, sind diese Mindestlöhne aber teilweise zu hoch angesetzt, da sie die Gehaltsspirale immer weiter nach oben treiben.

Bei der Budgetplanung 2019/20 müssen die neuen Regeln für den Mindestlohn berücksichtigt werden. Die zusätzlichen Kosten sind durch entsprechende Umsatzsteigerungen aufzufangen. Dazu müssen die Marketingaktivitäten weiter optimiert und die Mitarbeiter in Hotels und Gastronomiebetrieben noch besser in Sachen „aktiver Verkauf“ geschult werden. Wir unterstützen unsere Kunden erfolgreich seit 2004 bei diesen Prozessen.

Bereits im Jahr 2017 war der Mindestlohn auf 8,84 Euro brutto pro Stunde angehoben worden (bisher 8,50 Euro). Die Berechnung orientiert sich am Tarifindex des Statistischen Bundesamts. Demnach müsste der Mindestlohn um mindestens 27 Cent auf 8,77 steigen. Dies bedeutet eine Steigerung um 3,2%. Die NGG konnte sich mit ihrer Forderung nach einem Mindestlohn von 10,00 € (noch) nicht durchsetzen.