Ärgerlich ist, dass die Inhaber und Geschäftsführer durch zahlreiche behördliche Auflagen (Aufzeichnungspflichten, Nachweise, Dokumentationen, Regularien etc.) an ihren eigentlichen Aufgaben (Marketing, Mitarbeiterführung, Gästebetreuung, Controlling) gehindert werden. Die neue Datenschutzverordnung etwa hat nicht nur viel Geld gekostet, sondern eben auch Zeit. Und es ist kein Ende in Sicht. Das Ganze ist umso schlimmer, da man sich auf behördlichem Glatteis fast sicher sein kann, bei einer Prüfung (egal ob Steuerprüfung, Zoll, Gewerbeaufsichtsamt, Gesundheitsamt, Arbeitsschutz, Datenschutz etc.) dann doch „durchzufallen“. Daher ist es ratsam, in dieser Hinsicht immer das zu machen, was möglich und wirklich nötig ist (ca. 80%). Die restlichen 20% zu erreichen, kostet wahrscheinlich unverhältnismäßig viel Zeit und Geld – und beides kann anderweitig besser investiert werden.
Datenschutzgrundverordnung
Nun gilt sie auch offiziell, die neue Datenschutzgrundverordnung. Jeder wird in den letzten Tagen und Wochen unzählige Mails bekommen haben, in denen er seitenlang die „neuen“ Regeln erklärt bekommen hat. Und wahrscheinlich hat jeder auf den „OK-Button“ geklickt. Wem ist damit geholfen, fragt man sich? Wer den Mehraufwand hat in Form von Dokumentationen etc. ist jeden falls klar – der Unternehmer. Danke liebe EU, danke liebe Bundesregierung. Irgendwann haben wir einmal etwas von dem Vorsatz der Entbürokratisierung gelesen. Stand glaube ich mal in einer Regierungserklärung.
Die neue Verordnung präzisiert die bereits geltenden Vorgaben u.a. in Deutschland. Ziel ist es, den Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der EU sicherzustellen, andererseits aber auch den Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten. Die DSGVO betrifft wirklich jedes Unternehmen also auch Hotels und Gastronomiebetriebe, das im Internet aktiv ist: Nutzer-Tracking, Kundendaten, Newsletter oder Werbemails, Werbung auf Facebook, die eigene Datenschutzerklärung etc. Vieles muss auf Grund der neuen Richtlinien angepasst werden.
Nach der neuen Verordnung müssen zum Beispiel Betriebe, die Daten von Mitarbeitern und Kunden nutzen, die Betroffenen über die Datennutzung informieren und die Datenverarbeitungsprozesse in einem Datenschutzkonzept einmalig dokumentieren.
Die Kosten für die Einführung und Umsetzung der DSGVO
Also wieder ein Mehraufwand für alle Hoteliers und Gastronomen. Die Chance, hier alles richtig zu machen ist wahrscheinlich genauso gering, wie bei den anderen Gesetzen z.B. HCCAP, Allergene Kennzeichnungspflicht etc. Also bleibt nur, sich Hilfe zu holen z.B. beim DEHOGA, bei dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens etc. Die Kosten für einen Datenschutzbeauftragten betragen mal schnell 500 Euro pro Monat. Bei zahlreichen Kunden verursachte die Anpassung der Homepage, der Hotelsoftware etc. hohe Kosten.
Man fragt sich zu Recht, wann der Wahnsinn immer neuer Richtlinien und gesetzlichen Auflagen endlich gestoppt wird. Es interessiert anscheinend keinen, wie ein kleines Hotels oder ein Restaurant, welches als Familienunternehmen geführt wird, diese Auflagen korrekt erfüllen kann und wie er es bezahlen soll. Der Hotelgast wird die Kosten nicht tragen wollen, er wird ja vielerorts bereit durch Bettensteuer, Kurtaxen etc. zur Kasse gebeten.
„Gründungsvater“ der DSGVO
Profiteur sind die zahlreiche Kanzleien in Deutschland, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben. Eine Schlüsselfigur in der Erfindung der Datenschutzgrundverordnung war lt. Informationen des Handelsblattes Herr Jan-Philipp Albrecht. Das Thema Datenschutz passte geradezu maßgeschneidert auf den gebürtigen Braunschweiger, als er 2009 im Alter von 26 Jahren für die Grünen ins Europaparlament einzog. Schließlich hatte der Jurist seine Masterarbeit über europäischen Datenschutz geschrieben. Auch seine Nationalität half ihm: Deutschland führte früher als andere EU-Staaten einen strengen gesetzlichen Datenschutz ein. Am 31. August beendet er seine Tätigkeit in Brüssel. Herr Albrecht wechselt nach Kiel und folgt dort dem Grünen-Bundesvorsitzenden Robert Habeck als Landesumweltminister nach. Mal sehen war er dann für uns an neuen Richtlinien und Verordnungen noch parat hält. Vielleicht gibt es ja dann bald eine Straf-Steuer auf alle „Nicht-Bio Produkte“.