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Updates zum Überbrückungshilfe III und zu den KfW Krediten

22 April 2021

Welche Änderungen gibt es bei der Überbrückungshilfe III?

Es gibt nun wieder einmal ein Update zu den Konditionen und Inhalten der Überbrückungshilfe III von den Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen. Diese sind erneut in Form von FAQ zusammengestellt. Änderungen sind, voraussichtlich vom DEHOGA, farbig markiert. Einen entsprechenden Link finden Sie hier.

Wie schrieb es mein Steuerberater neulich: "... die FAQ haben eine Haltbarkeit von maximal 2 Wochen ..." Die ganzen Prozesse gestalten sich langsam und mühselig. Keiner unserer Kunden hat bisher Zahlungen aus der Überbrückungshilfe III erhalten. Somit bleiben Hotels und Gastronomiebetriebe weiter auf den Fixkosten hängen. Die Liquidität wird weiter belastet und die fehlende Öffnungsperspektive schadet der Motivation.

Öffnung für Geschäftsreisende

Jedes Hotel sollte sich überlegen, ob eine Öffnung für Geschäftsreisenden sinnvoll ist. Wir haben Kunden, die dieses Modell erfolgreich betreiben.

Die Vorteile:

  1. Umsatz entsteht.
  2. Die Kundenbindung bleibt erhalten.
  3. Neukunden werden akquiriert (auf Grund des mangelnden Angebotes)
  4. Mitarbeiter finden zurück ins Arbeitsleben.
  5. Azubis sind sinnvoll beschäftigt.
  6. Man hat zu tun.

Verlängerung der Tilgungsaussetzung

Ein Rundschreiben des DEHOGA skizziert die Möglichkeit, die Tilungsaussetzung der KfW Kredite zu verlängern. Das BMWi hat dazu folgende Stellungnahme verfasst:

Hierzu können wir Ihnen nun nach Rückkopplung mit der KfW folgendes mitteilen: Eine Verlängerung von 1 auf 2 tilgungsfreie Jahre ist im KfW-Sonderprogramm in den Programmteilen ERP-Gründerkredit, KfW-Unternehmerkredit und KfW-Schnellkredit in Absprache mit der KfW möglich. Der Antrag ist über die Hausbank bei der KfW zu stellen. Die Darlehenslaufzeit darf die maximal im Programm mögliche beihilferechtlich zulässige Laufzeit nicht überschreiten. Diese beläuft sich für Kleinbeihilfen auf 10 Jahre und niedrigverzinsliche Darlehen auf 6 Jahre. Im KfW-Schnellkredit werden alle Kredite als Kleinbeihilfe gewährt. Im ERP-Gründerkredit und im KfW-Unternehmerkredit werden als Kleinbeihilfen aktuell Kredite bis zu einem Höchstbetrag von 1,8 Mio. EUR vergeben (bis zum 31.3.2021 Kredite bis 800.000 EUR, gemäß des bisherigen Kleinbeihilferahmens).

Die Anträge werden über die Hausbank gestellt. Bei den Hausbanken ist ebenfalls eine Aussetzung der Tilgung zu beantragen, wenn die Liquidität dies erforderlich macht.

Zum Thema Liquidität

Zur Berechnung der aktuellen Liquiditätslage, z.B. bis zum Juli ist eine Überarbeitung der Budgets notwendig. Für Kunden, die bereits ein Budget haben, können wir dies per Telefonkonferenz über den Teamviewer erledigen. Folgende Informationen sind hierfür erforderlich:

  1. Auslastungszahlen
  2. Umsatzvorschau
  3. KUG Gelder
  4. Summe der beantragten Staatshilfen
  5. aktuelle Zins- und Tilgungspläne

Der Zeitaufwand liegt bei ca. 1-1,5 Stunden und ist für Kunden des Berater Clubs kostenfrei. Bitte vereinbaren Sie dazu einen entsprechenden Termin.