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  • Erstellungsdatum 3. April 2017
  • Zuletzt aktualisiert 3. April 2017

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Ab 1. April: Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Wir zitieren auf einem Merkblatt des DEHOGA.

Am 28. Februar 2017 ist das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. In den meisten Teilen tritt es zum 1. April 2017 in Kraft. Ende März hat außerdem die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Fachlichen Weisungen veröffentlicht, die deutlich machen, wie die BA im Vollzug das Gesetz auslegen und mit ihm umgehen wird.
Die Gesetzesnovelle trifft Regelungen wie die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten, eine Verschärfung des sog. Equal Pay-Grundsatzes, Bezeichnungs- und Konkretisierungspflichten sowie das Verbot, Zeitarbeitskräfte als „Streikbrecher“ einzusetzen. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetz das Ziel, Zeitarbeit auf ihren Kern, nämlich die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern, zu beschränken, den Missbrauch von Zeitarbeit und Werkverträgen zu verhindern und die Mitbestimmung der Betriebsräte in den Entleihbetrieben zu stärken. Das vorliegende Merkblatt stellt die für das Gastgewerbe wichtigsten Änderungen überblicksartig dar.

Die wesentlichen Änderungen finden Sie im Merkblatt des DEHOGA.

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