Neue Förderrichtlinen des BAFA anläßlich der Coronakrise
Das Corona-Virus hat für immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler drastische, teilweise arbeitsplatz- oder existenzbedrohende Auswirkungen.
Waren zunächst insbesondere die Branchen Tourismus, Eventmanager, Messeveranstalter und Messebauer sowie der gesamte Gastronomiebereich betroffen, werden jetzt auch zunehmend Handwerksunternehmen und Dienstleister mit Auftragsstornierungen und -rückgängen konfrontiert. Diese KMU benötigen eine schnelle, unbürokratische Unterstützung in den sich stellenden betriebswirtschaftlichen Fragen durch professionelle Berater. Der Zuschuss beträgt abweichend von Abschnitt IV Nummer 5.2.1 für alle von der Corona-Krise betroffenen KMU 100 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für diese Fälle 4 000 Euro. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben
dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterinnen und Berater, nicht jedoch die Umsatzsteuer.
Die Firma Burckschat-RCM Hotelberatung GbR ist als qualifiziertes Unternehmen bei der BAFA eingetragen. Somit ist die Beratung förderfähig.