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- Erstellungsdatum 10. November 2015
- Zuletzt aktualisiert 10. November 2015
Wichtiges zum Thema Weihnachtsgeld
Wichtiges zum Weihnachtsfest
Wir hatten bereits in den vergangenen Jahren darauf hingewiesen: Weihnachtsgratifikationen sind nicht nur dann verbindlich, wenn der Arbeitgeber diese in den Arbeitsvertrag reingeschrieben hat. Sie kann auch durch eine sogenannte „betriebliche Übung“ entstehen. Zahlt der Hotelier oder Gastronom drei Mal Weihnachtsgeld, ohne sich die Freiwilligkeit vorzubehalten, ist dies verbindlich und auch künftig zu zahlen. Deshalb empfehlen Juristen, jedes Mal mit der Zahlung den „Freiwilligkeits-vorbehalt“ zu erklären. Z.B. „Die Zahlung von Weihnachtsgeld erfolgt freiwillig. Selbst wiederholte Zahlungen in den Folgejahren begründen keinen Rechtsanspruch für die Zukunft (Quelle: Finanzbrief 51/2010).
Wir empfehlen die Arbeitsverträge neuer Mitarbeiter entsprechend anzupassen, damit die Weihnachstgeld Zahlung in der Gastronomie möglichst reibungslos funktioniert.