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Es wird Zeit!

Übergangsregelung für Kassenumrüstung (TSE) und PSD2 Verfahren läuft aus.

Über die Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Kasse haben wir schon verschiedentlich informiert. Zum 30.09. erlischt in vielen Bundesländern die Übergangsfrist und die sogenannte „KassenSichV“ tritt in Kraft. Wir fassen deshalb aktuelle uns vorliegenden Informationen aus verschiedenen Quellen (z.B. Hotline, Sozietät Lehmann und Huhn, DEHOGA) zusammen.

Bereits seit Jahresbeginn gilt: Soweit eine elektronische Kasse eingesetzt wird, muss diese über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Seit dem 1.1.2020 gilt u.a. auch unverändert die Belegausgabepflicht! Hinsichtlich der TSE gibt es eine Übergangsregelung bis zum 30.9.2020. Nach heutigem Stand führt das Fehlen einer solche Sicherheitseinrichtung zumindest ab dem 1.10.2020 zu einer Kassenbuchführung, die nicht ordnungsgemäß ist. Dies führt – unabhängig von sonstigen Umständen – dazu, dass das Finanzamt die Einnahmen wegen der fehlenden Ordnungsmäßigkeit schätzen und um einen „Sicherheitszuschlag“ (i.d.R. 10%) erhöhen kann. Achtung: Dies kann zu hohen Einkommen- und Umsatzsteuernachzahlungen führen.

Hier die kurz zusammengefassten Anforderungen vom Gesetzgeber in Bezug auf die KassenSichV:

  • Alle Kassen müssen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese speichert die Transaktionen der Kasse auf ihrem internen Speicher und liefert einen Code zurück an die Kasse. Dieser Code muss auf jedem Verkaufsbeleg aufgedruckt sein.
  • Jede Registrierkasse muss eine Seriennummer haben. Ab dem 30.09.2020 muss jede Registrierkasse bei Inbetriebnahme mit dieser Seriennummer beim Finanzamt angemeldet werden.
  • Alle Transaktionen müssen revisionssicher für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
  • Alle Daten müssen in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert und für das Finanzamt exportierbar sein. Dieses Format nennt sich DSFinV-K.

Soweit das elektronische Kassensystem noch keine zertifizierte TSE besitzt raten wir dringend, sich mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen!

Natürlich werden für das neue System wieder Einrichtungskosten und laufenden Kosten entstehen. Diese Kosten werden bei der Budgetierung 2021 berücksichtigt.

Ein Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung finden Sie im Downloadbereich.