Die Möglichkeiten, auf dieses „Preisdumping“ zu reagieren, sind begrenzt. Der Hotelier kann sich gegen die Weitergaben von Kontingenten wehren (im Vertrag). Er kann die Reiseveranstalter quasi abmahnen, wenn sie sich nicht an die marktüblichen Aufschläge richten oder die Kontingente reduzieren. Welche Maßnahme(n) geeignet ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden.
Das Einhalten einer Ratenparität sowie die Gleichbehandlung der Veranstalter in Sachen
- Mindestaufenthalte
- Release
- Sperrzeiten
ist eine Grundbedingung, um den Überblick zu behalten und Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Wir empfehlen immer das persönliche Gespräch mit dem Veranstalter zu suchen.