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Besteuerung von Hotelparkplätzen und Wellnessbereichen

10 Juli 2019

Steuervereinfachung? Bürokratieabbau? Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Nach dem aktuell veröffentlichten Urteil des BFH vom 1. März 2016 unterliegt die Überlassung von Hotelparkplätzen dem Umsatzsteuersatz von 19%. Die Umsatzsteuer wird auch dann fällig, wenn zwischen dem Hotel und dem Gast keine Vereinbarung über die Nutzung getroffen und vom Gast kein Geld für die Nutzung zu zahlen ist. Eine kostenlose Nutzung ist somit nicht zulässig.

Was ist zu tun? Hier ein paar Tipps:

  • Die Integration der Parkplatzgebühren in die meistens bestehende „Businesspauschalen“
  • Noch besser: Lassen Sie ihre Gäste eine „Obolus“ für die Parkplatzbenutzung entrichten und zwar mit dem Verweis auf unseren Finanzminister. Wir haben in verschiedenen Hotel eine Parkplatzgebühr von 2 Euro pro Tag eingeführt. Ohne dass es zu Protesten kam.
  • Schaffung einer Pauschale (Businesspauschale, Komfortpauschale etc.) Hier werden die Entgelte für z.B. Saunanutzung, Parkplätze, Frühstück etc. zusammengefasst. Je nach Destination können auch andere Entgelte (Schwimmbadnutzung, E-Bikes, Bergbahnen etc.) hier einfließen.
  • Auf sämtlichen Vermarktungskanälen dürfen keine Hinweise zur kostenlosen Nutzung von Parkplätzen oder Saunen stehen. Dies gilt auch für die OTA´s (HRS, Booking) und META Portale (Trivago, Tripadvisor etc.) aber auch z.B. für Google Places.

Leider macht es sich der Gesetzgeber wieder einfach und gibt keine Vorgaben bzgl. der zu verwendeten Höhen der Entgelte. Damit sind wir wieder einmal der Willkür der Finanzbeamten / Finanzprüfer ausgeliefert. Auch der Wellnessbereich (und somit auch die einzelne Sauna) darf nicht mehr kostenlos angeboten werden. Auch hier muss ein entsprechender Betrag mit 19% versteuert werden.

Und was kommt als nächstes? Die W-Lan Nutzung? Die Ausgabe von touristischen Informationsmaterial, Leihfahrräder, im Allgäu die Bergbahnen oder das Fernsehen? Wie wäre es mal mit einer „Keep it Simple“ Taste auf der Tastatur des Finanzamtes?