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Aktuelle Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus.

27 August 2020

Verzicht auf weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Erstmalig liest man konkrete Überlegungen zum zweiter Lockdown. Auswirkungen für Hotels und Restaurants

Lt. einem Bericht im Focus, aber auch in anderen Nachrichtenmagazinen nachzulesen, soll nach den Vorstellungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vorerst auf weitere Öffnungsschritte verzichtet werden. Die Hygiene-Regeln seien unbedingt einzuhalten und bei Verstößen gegen die Maskenpflicht müssten mindestens 50 Euro Bußgeld erhoben werden, heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in einer Beschlussvorlage des Bundes für die Runde der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten am Donnerstag.

Privatfeiern sollen auf 25 Teilnehmer begrenzt werden

Wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet, soll laut der Beschlussvorlage zudem die Teilnehmerzahl für private Feiern auf 25 begrenzt werden.

Was bedeutet das für das Hotel- und Gastgewerbe? Jeder Betrieb, der sich u.a. auf private Feierlichkeiten, Hochzeiten etc. konzentriert wird wohl damit rechnen müssen, dass diese weiterhin nur eingeschränkt stattfinden oder gar ausfallen. Denn wenn die Begrenzung für Privatfeiern gilt, dann wird sie auch für die Gastronomie gelten. Ob das wichtige Geschäft mit Weihnachtsfeiern oder Silvesterfeiern stattfinden kann und wird, ist mehr als fraglich. Mit einigen Hotels haben wir bereits vor Wochen die Gastronomie weitestgehend heruntergefahren. Das bedeutet, dass Mitarbeiter weiter in Kurzarbeit sind und das a la carte Geschäft eingestellt wird. Dieses Geschäft ist oft sowieso nur mäßig lukrativ und verursacht oft viel Stress und hohen Aufwand. Die Auswirkungen auf Arbeitslosenzahlen, Steuereinnahmen, Umsatzverluste für die Zulieferbranchen scheinen der Bundesregierung vorerst egal zu sein.

(Upate 1.9. / diese Maßnahme scheint zurzeit wieder „vom Tisch zu sein“, wird aber sicherlich im Herbst wieder aufflammen.)

Zweiter Lockdown verkraftbar für deutsche Wirtschaft?

Ebenfalls lt. einem Bericht im Focus hält der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Marcel Fratzscher einen erneuten Lockdown bei einem starken Anstieg der Corona-Fälle in Deutschland für wirtschaftlich verkraftbar und als Notmaßnahme auch ökonomisch sinnvoll. „Wenn die Infektionen weiter steigen, dann werden wir in Deutschland nicht um weitere Restriktionen herumkommen“, sagte der DIW-Chef der „Augsburger Allgemeinen“ (Donnertagausgabe). „Ein zweiter Lockdown wäre aus wirtschaftspolitischer Sicht nicht unbedingt ein Fehler“, betonte er. „Denn zum langfristigen Schutz vieler Unternehmen ist eine schnelle Bekämpfung der zweiten Welle sinnvoll, um sie möglichst klein zu halten, als wie in den USA langfristig große Probleme zu haben“, fügte er hinzu.

Nun fragt man sich immer: Wie wird ein starker Anstieg der Corona-Fälle definiert? Der R-Faktor ist wieder unter 1 gesunken. Die Zahl der Infizierte hält sich mit der Zahl der Genesenen knapp die Waage. Die viele Wochen lang „reservierten“ Intensivbetten sind wieder „normal“ belegt.

Folgende Maßnahmen sind aus unserer Sicht sinnvoll umzusetzen:

  • Konzentrieren Sie sich auf die Vermarktung der Zimmerkapazitäten. Der September ist voraussichtlich bereits gut gebucht. Kümmern Sie sich um den Oktober/November/Dezember.
  • Reduzieren Sie die Stornofristen (1 bis max. 3 Tage vor Anreise) bis einschließlich 22.12.20. Kunden werden nur dann eine Reise buchen, wenn Sie die Möglichkeit haben, diese auch wieder kurzfristig kostenlos zu stornieren.
  • Sie arbeiten mit Reiseveranstaltern zusammen? Bieten Sie eine Verkürzung der Stornierungsfristen i.A. der Buchungslage an. Eine Möglichkeit ist z.B. die Frühbucherfrist zu reduzieren oder die Saisonzeiten zu verändern. Die verbesserten, d.h. verkürzten Stornobedingung sind besonders wichtig.
  • Gehen Sie nicht vorzeitig mit der ursprünglich geplanten Preisstruktur im Zeitraum Oktober bis Dezember runter. Es wird nachher keine Frage des Preises sein, ob Buchungen kommen.
  • Prüfen Sie, ob Sie tatsächlich über Weihnachten und Silvester wie üblich größere Events planen. Ggf. sollten wir dies anderen überlassen.
  • Lassen Sie nicht benötigte Mitarbeiter in Kurzarbeit. Ggf. muss man sich auch von bestimmten Mitarbeitern nun trennen.
  • Verzichten Sie auf die Bleiber-Reinigung mit dem Hinweis auf die Corona-Kontaktbeschränkung.  Diese Maßnahme wird das Housekeeping deutlich entlasten. Frische Handtücher etc. gibt es natürlich an der Rezeption. Bei längeren Aufenthalten von mehr als 3 Tagen ist auch eine Bleiber-Reinigung sicherlich sinnvoll.

Wir halten Sie auf dem Laufenden und sind an Ihren Erfahrungen interessiert.