Überbrückungshilfe III bis Jahresende verlängert

Endlich mal gute Nachrichten für Hotels und Gastronomiebetriebe.

Die Überbrückungshilfen werden bis zum 31.12.2021 verlängert.

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum Jahresende. Die Details für die Verlängerung bis Jahresende sind nun geeint und finalisiert. Unternehmen und Soloselbstständige können Zuschüsse zu den Fixkosten erhalten. Voraussetzung ist ein Rückgang des Umsatzes um mehr als 30 Prozent. Bei höheren Umsatzeinbrüchen gibt es weitere Zuschläge (Eigenkapitalzuschuss). Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte, also in der Regel über den Steuerberater. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.

Verringerter Mehrwertsteuersatz bleibt bestehen.

Die Senkung der Mehrwertsteuersätze auf Speisen von 19% auf 7% bleibt bis zum 31.12.22 bestehen. Für Beschäftigte und Unternehmen gelten in der Corona-Pandemie zahlreiche steuerliche Hilfen und Vereinfachungen. Dazu zählen unter anderem die Stundung von Steuerzahlungen und erleichterte Anpassung von Steuervorauszahlungen, verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen durch Angehörige der Steuerberatenden Berufe, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten bei beweglichen Wirtschaftsgütern, steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld, Homeoffice-Pauschale sowie die dauerhafte Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende.

Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Auflagen

Nachfolgend eine Übersicht des DEHOGA bzgl. der aktuellen Auflagen für Hotels und Gastronomiebetriebe.

 

Überblick Dehoga aktuelle Corona-Auflagen

Quellen: u.a. DEHOGA, Bundesfinanzministerium