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Zusammenarbeit und Preise für Reiseveranstalter

24 Juni 2019

EU-Pauschalreiserecht

Ab dem 1. Juli 2018 gilt die EU-Pauschalreise-Richtlinie. Klar, was das bedeutet? Wieder ein Stückchen mehr Bürokratie, mehr Arbeit, mehr Fallstricke, mehr Kosten. Dank der Politiker insbesondere in der EU.  Aber nun zu den Fakten. Die Richtlinie definiert vier Arten von Reiseleistungen z.B. die Beherbergung, die Beförderung, Vermietung von KfZ und sonstige touristische Leistungen. Um eine Pauschalreise handelt es sich, wenn zwei Reiseleistungen kombiniert werden.

  • Übernachtung im Hotel inkl. Bahnreise
  • Übernachtung in Kombination mit einem Mietwagen

Das Hotel wird zum Pauschalreise-Veranstalter, wenn

  • es zusätzlich zur Übernachtung mindestens eine sonstige touristische Leistung anbietet und diese mindestens 25% des Gesamtwertes ausmacht oder
  • ein wesentliches Merkmal der Reise ist oder als solche beworben wird
  • und die touristische Leistung vor der Leistung „Übernachtung“ gebucht wurde.

Es ist somit recht einfach, den Status des Pauschalreise-Veranstalters zu vermeiden.

Welchen Preis bekommt der Reiseveranstalter

Kaum zu glauben, aber wahr: Kaum ist das neue Jahr angebrochen, sind die großen Reiseveranstalter wie TUI, ITS, DERtour, Schauinsland etc. schon wieder auf Einkaufstour. Es geht um die Konditionen für die Saison 2018/19. Welcher Reiseveranstalter für welches Hotel geeignet ist und welche Konditionen eine Win-Win Situation schaffen, kann nur individuell geklärt werden. Der Hotelier sollte an einer langfristigen und fairen Zusammenarbeit interessiert sein. Nur dann führt diese zum Erfolg. Mehr dazu finden Sie auf der Startseite unter „Tipps“ und unter dem Punkt Hotelmarketing. Preisgestaltung in der Gastronomie. Die richtige Kalkulation von Preisen in der Gastronomie und Hotellerie ist entscheidend für den Erfolg.

In letzter Zeit stellen wir fest, dass die von den Reiseveranstaltern veröffentlichten Preisen teilweise von unseren „Hauspreisen“ abweichen. Normalerweise geben wir dem Reiseveranstalter einen Preisnachlass von ca. 25% auf die Tagespreise, die sie im Direktverkauf an unsere Hotelgäste weitergeben. Somit dürften die Preise, die der Interessent z.B. bei TUI für unser Hotel angeboten bekommt, nicht wesentlich unter unseren offiziellen Tagespreisen liegen.

Dass dies teilweise trotzdem der Fall ist, liegt an den geringeren Margen, die der Reiseveranstalter für sich einkalkuliert. Außerdem entscheidet der Preis im Buchungstool der Reiseveranstalter (Bistro), welcher Anbieter ganz oben steht. Dieser wird in der Regel dann vom Reisebüromitarbeiter ausgesucht. Die Reiseveranstalter geben Ihre Kontingente an weitere Vermittler weiter, um sicherzustellen, dass ihre Kontingente auch verkauft werden. Umsatz zählt hier oft mehr als Rendite.

Auf Preisdumping reagieren

Die Möglichkeiten, auf dieses „Preisdumping“ zu reagieren sind begrenzt. Der Hotelier kann sich gegen die Weitergaben von Kontingenten wehren (im Vertrag). Er kann die Reiseveranstalter quasi abmahnen, wenn sie sich nicht an die marktüblichen Aufschläge richten oder die Kontingente reduzieren. Welche Maßnahme(n) geeignet ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden.

Das Einhalten einer Ratenparität sowie die Gleichbehandlung der Veranstalter in Sachen

  • Mindestaufenthalte
  • Release
  • Sperrzeiten

ist eine Grundbedingung, um den Überblick zu behalten und Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Wir empfehlen immer das persönliche Gespräch mit dem Veranstalter zu suchen.