Bestprice-Klausel und Booking.com

Stand: 21.6.19: Das Buchungsportal Booking.com darf Hotels verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten als über das Portal. Eine solche „enge“ Bestpreisklausel sei zulässig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Dienstag und hob die Untersagung dieser Praxis durch das Bundeskartellamt (BKartA) auf. Die Klausel sei nicht wettbewerbsbeschränkend, sondern notwendig, um „ein illoyales Umlenken von Kundenbuchungen“ zu verhindern, hieß es zur Begründung (Urt. v. 04.06.2019, Az. VI – Kart 2/16 (V)). Quelle:acr/LTO-Redaktion mit Materialien der dpa

Damit bestätigt sich die u.g. Stellungnahme zu diesem Thema und Hoteliers müssen nun wieder um Ihre Eigenständigkeit in Sachen Preisgestaltung bangen. So bleibt nur zu hoffen, dass sich das Kartellamt mal entscheidend in dieser Angelegenheit äußert und zwar zu Gunsten der Hoteliers.

Stand: 6.4.18: Lt. einem Bericht in der NOZ und der Welt, kann das bekannte und größte Hotelbuchungsportal „Booking.com“ im Streit mit dem Bundeskartellamt möglicherweise, und anders als damals HRS, auf Rückendeckung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf hoffen.

Das Gericht signalisierte in der gestrigen mündlichen Verhandlung Zweifel an der Entscheidung der Wettbewerbshüter, die sogenannte Bestpreisklauseln in den Verträgen von Booking.com mit seinen Hotelpartnern als kartellrechtswidrig zu untersagen. Das Bundeskartellamt sah darin eine unzulässige Einschränkung des Wettbewerbs und untersagte die Regelung. Booking.com legte dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Ein Termin für das Urteil steht noch nicht fest.

Es bleibt zu hoffen, dass die Hoteliers die Preishoheit und ihr Yieldmanagement weiter in den eigenen Händen behalten. Wenn Booking.com tatsächlich eine Bestprice-Garantie einfordern könnte, wäre die Abhängigkeit unerträglich. Seit dem Wegfall der Bestpriceklausel beobachten wir, dass trotz deutlicher Preis-Aufschläge, die Umsätze von Booking und damit auch deren Provisionen weiter ansteigen. Eigentlich könnten somit alle zufrieden sein. Wenn Sie es nicht sind, kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen seit über 12 Jahren Hotels und Gastronomen. Stimmen zur Zusammenarbeit finden Sie hier.